DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Gold-Wertpapiere sind steuerfrei! BFH-Urteil wichtig für Kryptoinvestoren

Gold-Wertpapier steuerfrei

In einem aktuellen Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof (BFH) seine Sichtweise, dass die Veräußerung einer Inhaberschuldverschreibung auf Gold der Veräußerung von physischem Gold steuerlich gleichsteht.

Schuldverschreibung ohne Verzinsung und Endfälligkeit

Der Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Ehepaar eine durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibung ohne Verzinsung und ohne Endfälligkeit erwarb. Nach drei Jahren veräußerte es die Papiere wieder und behandelte den Erlös als steuerfrei. Das Finanzamt wollte den Gewinn hingegen als Kapitalgewinn mit der Kapitalertragsteuer belasten. Zur Begründung verwies es darauf, dass die Schuldverschreibungen nicht nur die Lieferung von Gold ermöglichten, sondern auch eine Barauszahlung des Gewinns.

Krypto-Asset-Token folgen demselben Prinzip

Der BFH folgte der Sichtweise des Finanzamts nicht. Für die Richter macht es keinen Unterschied, ob das Gold erst ausgeliefert und dann durch den Anleger verkauft wird oder ob der Emittent das Gold verkauft und die Anleger auszahlt. Letzteres ist lediglich eine Zusatzleistung, welche die steuerliche Würdigung nicht ändert.

TetherGold-Verkauf ebenfalls keine Kapitalerträge

Dies muss folgerichtig auch für entsprechend ausgestaltete Kryptowährungen gelten. So gibt es bei einigen Kryptotokens wie z.B. TetherGold ebenfalls die Möglichkeit, sich hinterlegtes Gold zusenden oder in bar auszahlen zu lassen. Geht das Finanzamt bei einem Verkauf von Kapitalerträgen aus, sollte hiergegen Einspruch eingelegt werden.

Gerne beraten wir Sie rund um die Kryptosteuererklärung und speziell zu ressourcengedeckten Tokens. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu.

Weiterlesen:
Verluste aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Steuererklärung angeben
Kryptosteuererklärung: Fristen, Strafen, Beratung

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *