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Gewerbliches Mining in Dubai: Besteuerung von deutschen Investoren

In einer Welt, in der digitale Währungen zunehmend an Bedeutung gewinnen, hat sich Dubai als attraktiver Standort für Kryptomining etabliert. Die Kombination aus modernster Infrastruktur, steuerlichen Vorteilen und einer strategisch guten Lage macht Dubai zu einem interessanten Ziel für Miner. Doch welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für deutsche Investoren, die gewerbliches Mining in Dubai betreiben?

Gewerbliche Miningeinkünfte in Deutschland zu versteuern

Deutsche Investoren nutzen für ihr Mining regelmäßig die Dienste von Hosting-Unternehmen, die die Installation und die Wartung der Mininggeräte in ihren Rechenzentren in Dubai anbieten. Nach deutschem Recht handelt es sich bei solchen Einkünften aus Mining regelmäßig um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine wichtige Folge dieser Einordung der Einkünfte als gewerblich ist, dass Veräußerungsgewinne der aus dem Mining erlangten Coins auch außerhalb der einjährigen Haltefrist (sog. Spekulationsfrist i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) zu versteuern sind.

Diese Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden – jedenfalls dann, wenn der Anleger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland hat. Denn als unbeschränkt Steuerpflichtiger muss der Anleger sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern, also auch Einkünfte aus Kryptowährungen und speziell im Ausland durch Mining generierte Einkünfte.

Begründung einer ausländischen Betriebsstätte durch Mining

Das Betreiben eines Servers oder Miners in Dubai stellt aus Sicht des deutschen Steuerrechts zwar eine ausländische Betriebsstätte in Dubai dar. Da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dubai seit dem 31.12.2021 außer Kraft ist, hat Deutschland aber dennoch das volle Besteuerungsrecht für diese Einkünfte.

Steuerliche Behandlung von Miningeinkünften in Dubai

Gewerbliches Mining in Dubai: Besteuerung von deutschen Investoren

In Dubai wiederum fallen grundsätzlich keine Steuern auf Einkommen oder Vermögen an. Damit sind auch Gewinne aus Miningeinkünften nicht zu versteuern. Das gilt nur dann nicht, wenn sie die Schwelle von 1 Mio. AED (Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE); etwa 261.000 Euro, Stand: 28.01.2025) überschreiten. Denn seit dem 01.06.2023 erhebt Dubai eine Körperschaftsteuer, wenn die jährlichen gewerblichen Einkünfte von natürlichen Personen – einschließlich solcher aus Miningaktivitäten – die o.g. Schwelle übersteigen. Der Steuersatz beträgt dann 9% auf den Nettojahresgewinn, wobei ein Freibetrag von 375.000 AED (ca. 98.000 Euro, Stand: 28.01.2025) gewährt wird.

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Investoren, die von dieser Regelung betroffen sind, müssen sich zudem bei der lokalen Steuerbehörde registrieren. Zu beachten ist dabei die Frist zur Abgabe der Steuererklärung: Diese ist innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen.

Keine Anrechnung bei ausländischen Einkünften

Da es sich bei den Einkünften aus dem gewerblichen Mining um ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG handelt, würde die Anrechnung bzw. der alternative Abzug einer darauf entfallenden ausländischen Steuer nach § 34c Abs. 1 und 2 EStG in Deutschland in Betracht kommen. Jedoch findet die Anrechnung bzw. der Abzug keine Anwendung, da in den VAE keine Einkommensteuer erhoben wird.

Sie planen Miningaktivitäten im Ausland, um von günstigeren Kosten zu profitieren? Lassen Sie uns gerne vorab ins Gespräch kommen, damit wir Ihr Vorhaben auch steuerlich absichern können.

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Malika Amanbaeva

Malika Amanbaeva ist als Senior Tax Consultant Teil unserer Teams VSN und Internationales Steuerrecht und unterstützt unsere Mandanten vorwiegend im Bereich Umstrukturierungen/Umwandlungen.

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