Die Bundesregierung hat am 13.03.2017 den Gesetzentwurf zur Reform des Genossenschafts- und Vereinsrechts unter der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ in den Bundestag eingebracht.
Kritik am Gesetzesentwurf
Schon jetzt hagelt es allerdings Kritik. Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) werden die Ziele des Gesetzesentwurfes nicht erreicht. Die BRAK kritisiert den Gesetzesentwurf als Schnellschuss der Koalitionsparteien. Er enthalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe, was zur Rechtsunsicherheit beitragen werde. Ferner sei es, so die BRAK, sinnvoller, zunächst die ausstehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Revisionen gegen die Entscheidungen des Kammergerichts (KG) Berlin abzuwarten.
Auch Bundesrat äußert Bedenken
Auch der Bundesrat (BR) hat sich bereits im Rahmen einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf geäußert. Insgesamt begrüßt der BR die geplanten Erleichterungen zur Anerkennung des wirtschaftlichen Vereins. Allerdings hat auch er Bedenken, ob der Gesetzesentwurf ausreichend klar ist. Er bittet daher, im Gesetzgebungsverfahren Gesetzes-Präzisierungen zu überprüfen, um Rechtsklarheit zu schaffen. Die Erleichterungen für Genossenschaften sieht der BR kritisch. Er hält die Erleichterungen im Rahmen des wirtschaftlichen Vereins bereits für ausreichend, um bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
Gesetzesentwurf besonders eilbedürftig
Die Koalitionspartner sind bestrebt, noch im Laufe dieser Legislaturperiode die Reform durchzubringen, um so die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen. Der Gesetzesentwurf wird daher als besonders eilbedürftig behandelt. Die an den Tag gelegte Geschwindigkeit verwundert freilich etwas. Nachdem bereits seit Jahren Rechtsunsicherheit herrscht, wäre es sicher kein Problem gewesen, noch ein paar Monate zuzuwarten und dem BGH die Möglichkeit zu geben, zum noch geltenden Recht für Klarheit zu sorgen. Gegen ein weiteres Zuwarten wiederum spricht, dass unklar ist, welchen Stellenwert die Politik dem Thema Vereins- und Genossenschaftsrecht nach der nächsten Bundestagswahl einräumen wird. Im Zweifel wird die neue Bundesregierung andere Themen für dringlicher erachten, so dass sich die Reform des Vereins- und Genossenschaftsrechts für längere Zeit politisch erledigt hätte. Das wäre vor allem auch deswegen schade, weil zumindest die geplanten Änderungen des Genossenschaftsrechts (v.a. die Prüfungserleichterungen) u.E. zu begrüßen sind. Es bleibt also spannend.
Bei weiteren Fragen zum geplanten Gesetzesentwurf oder zum Vereins- und Genossenschaftsrecht allgemein sind Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne behilflich. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Stellungnahme der BRAK Nr. 12/2017 vom 14.03.2017
Stellungnahme des Bundesrates, BR-Drs. 162/17
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Tags: wirtschaftlicher Verein