Häufig Verstöße gegen Geldwäschevorschriften durch deutsche Kreditinstitute
Trotz der gestiegenen Bemühungen des Gesetzgebers kommt es immer wieder zu medienwirksamen Verstößen gegen geldwäscherechtliche Vorschriften. Aktuell sorgt die Veröffentlichung der sogenannten FinCEN-Files für Aufregung. Laut internen Dokumenten der US-Finanzaufsichtsbehörde haben deutsche Banken über Jahre hinweg Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Unternehmen gepflegt, die im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche stehen. Die geschilderten Prüfungs- und Überwachungspflichten haben die Banken dabei nicht oder nur unzureichend vorgenommen. Möglicherweise kriminelle Transaktionen wurden also zunächst durchgeführt und wenn überhaupt erst mit erheblicher Verspätung an die zuständigen Behörden als verdächtig gemeldet.
Überlastung der Kontrollbehörden sorgt für Ahndungsdefizit
Die zuständigen Behörden auf der anderen Seite sind mit der Kontrolle und Durchsetzung der ständig verschärften Geldwäschevorschriften nach unserer Beobachtung zum Teil massiv überfordert. So leitet die deutsche Zoll-Spezialeinheit Financial Intelligence Unit (FIU) unserer Erfahrung nach Geldwäscheverdachtsanzeigen zwar nach einer entsprechenden Risikobewertung weiter, allerdings teilweise äußerst verzögert.
Andere Meldungen werden aufgrund personeller Engpässe dagegen offenbar gar nicht bearbeitet, wie die kürzlichen Durchsuchungen bei der FIU nahelegen. Auffällige Meldungen werden von der FIU an die zuständigen Behörden (Kripo, Staatsanwaltschaft, Finanzamt, BaFin) weitergeleitet. Die dann für die Ermittlungen zuständigen Behörden sind ebenfalls derart ausgelastet, dass den Vorwürfen teilweise nur ungenügend nachgegangen werden wird.
Unternehmen, Geschäftsleitung und Mitarbeitern drohen empfindliche Sanktionen
Die Veröffentlichung der FinCEN-Files dürfte als Anfangsverdacht für die zuständigen Staatsanwaltschaften ausreichen, um entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Banken, deren Geschäftsführer und Geldwäschebeauftragte sowie die verantwortlichen Mitarbeiter einzuleiten. Sollten sich die Behauptungen der Presse als zutreffend herausstellen, drohen den Banken empfindliche Geldbußen nach dem Geldwäschegesetz und dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Zudem müssten sie den aus der Tat erlangten Gewinn wieder herausgeben (sog. Gewinnabschöpfung). Den Geschäftsführern bzw. den Bankvorständen droht zudem eine persönliche Schadensersatzhaftung. Den Bankmitarbeitern, die die betreffenden Transaktionen vorgenommen bzw. die Meldung von Verdachtsfällen unterlassen haben, drohen mögliche Strafverfahren wegen Strafvereitelung und Beihilfe zur Geldwäsche.
Verstöße gegen Geldwäschevorschriften frühzeitig erkennen und vorbeugen
Die Veröffentlichungen beweisen eindrucksvoll den Stellenwert einer unternehmensinternen Geldwäscheprävention. Die mit den Verstößen einhergehenden Sanktionen sowie der Reputationsverlust stehen in keinem Verhältnis zur Implementierung eines effektiven und umfangreichen Risikomanagementsystems. Zudem kann die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von internen Sicherungsmaßnahmen eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung sowie eine Unternehmensgeldbuße ausschließen.
Was wir für Sie tun können
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Implementierung von Geldwäsche-Compliancemaßnahmen, indem wir
- Compliancerichtlinien für Sie entwerfen,
- einen Risikocheck vornehmen, ob Sie den Geldwäschevorschriften unterfallen,
- ein Risikomanagementsystem mit Ihnen einführen,
- für Sie als externer Geldwäschebeauftragter fungieren,
- sie umfassend zum Geldwäscherecht beraten.
Sollten Sie bereits in Schwierigkeiten mit Behörden geraten sein, können wir
- die Korrespondenz mit den Behörden übernehmen,
- Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren vertreten,
- die Strafverteidigung übernehmen, sofern ein Strafverfahren droht oder bereits eingeleitet wurde.
Unsere Geldwäscherechtsexperten beraten Sie gerne, welche Handlungsoptionen Sie haben und welche Kosten auf Sie zukommen. Sie erreichen uns unter info@winheller.com oder 069 76 75 77 80.
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