Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben über Jahrzehnte hinweg Vermögen aufgebaut, sei es in Form eines Unternehmens, einer Immobilie oder eines Wertpapierportfolios. Nun stehen politische Pläne im Raum, die bestehende Regeln zur Vermögensnachfolge deutlich verändern könnten – und zwar zeitnah.
SPD legt neues Konzept für Nachfolgeplanung vor
Mitte Januar 2026 hatte die SPD ihr Konzept „FairErben“ vorgelegt. Offiziell ist es nur ein „Impulspapier“, kein Gesetzentwurf und keine beschlossene Sache. Und doch macht es unmissverständlich klar, wohin die Reise gehen soll, zumindest dann, wenn sich der Koalitionspartner nicht entgegenstellt.
Einmaliger Lebensfreibetrag von einer Million Euro für alle Schenkungen und Erbschaft
Der wohl folgenreichste Vorschlag ist ein erwerbergebundener Lebensfreibetrag von einer Million Euro. Er soll jedoch nur ein einziges Mal im Leben gelten und sämtliche Schenkungen und Erbschaften umfassen.
Die heute noch geltende Zehn-Jahres-Regel, mit der Vermögen durch gestaffelte Schenkungen steueroptimiert übertragen wird, soll dafür vollständig fallen. Wer also bisher planmäßig alle zehn Jahre Anteile, Immobilien oder Kapital weitergegeben hat, würde damit damit ein wichtiges Werkzeug seiner Nachfolgestrategie verlieren. Zusätzlich soll das nach Verwandtschaftsgrad gestaffelte Steuersystem durch einen einheitlichen progressiven Tarif ersetzt werden, der vor allem große Übertragungen empfindlich teurer werden ließe.
Bei Unternehmensübertragungen droht hohe Steuerlast
Für Unternehmensübertragungen sieht das Konzept einen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor. Die bestehenden Verschonungsregelungen, die Betriebsvermögen bislang zu 85 Prozent oder sogar vollständig von der Steuer freistellten, sollen dafür komplett gestrichen werden.
Nach Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer geraten Unternehmen bereits ab einem Jahresumsatz von rund 10 Millionen Euro in den voll steuerpflichtigen Bereich. Oder anders ausgedrückt: Ein Unternehmen, das jährlich knapp 400.000 Euro Profit erwirtschaftet, dürfte steuerlich bereits über 5 Millionen Euro wert sein und damit die Grenze der Steuerfreiheit übersteigen. Ein inhabergeführtes Familienunternehmen, das seit Generationen besteht, könnte also mit einer Steuerlast konfrontiert sein, die nicht ohne weiteres zu stemmen ist. Als Ausweg schlägt die SPD zwar Stundungsoptionen vor. Doch auch gestundete Steuern müssen vollständig bezahlt werden, bremsen Investitionen und verteuern Kredite.
Unternehmen ohne Nachfolgeplanung in Finanznot
Es ist offensichtlich, was passieren würde, wenn diese Vorschläge Gesetz werden: Weil es sich kein Unternehmer leisten kann, ein Unternehmen zu besitzen, das im Fall seines plötzlichen Versterbens und Übergangs auf seine Erben letztere in Finanznöte bringt und das Unternehmen in seiner Existenz bedroht, wäre der Unternehmer gezwungen, sich so früh wie irgend möglich aus seinem Unternehmen zurückzuziehen. Ein großes und wertvolles Unternehmen aufzubauen wäre schlicht verantwortungslos, weil existenzgefährdend (für die Erben und das Unternehmen selbst). Das wären keine guten Aussichten für den Wirtschafts- und Startup-Standort Deutschland.
Rechtzeitige Planung zu Vermögen und Nachfolge in jedem Fall zu empfehlen
Das alles ist noch kein Gesetz und dürfte zumindest in aktuellen politischen Situation auch nur geringe Umsetzungschancen haben. Aber die politische Richtung des Regierungspartners ist immerhin gesetzt.
Es dürfte daher ratsam sein, zeitnah aktiv zu werden, wenn Sie:
- Vermögen von mehr als einer Million Euro weitergeben möchten,
- ein Unternehmen mit einem Wert oberhalb von fünf Millionen Euro besitzen,
- bislang auf gestaffelte Schenkungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist setzen,
- bisher von bestehenden Betriebsvermögensverschonungen profitieren.
Das Instrumentarium der vorweggenommenen Erbfolge, Nießbrauchgestaltungen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sind heute noch voll nutzbar. Das Zeitfenster für wirksame Gestaltungen könnte sich allerdings schließen – übrigens nicht nur wegen des vorstehend genannten SPD-Vorschlags, sondern auch deswegen, weil absehbar ist, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Monaten seine lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsgemäßheit des Erbschaftssteuerrechts und Schenkungssteuerrechts verkünden wird.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie sich Ihre Interessen vor diesem Hintergrund bestmöglich absichern lassen.
