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Kommt 2019 die EU-weite Regulierung von Kryptowährungen?

Bisweilen ist die Rechtslage um Kryptowährungen noch überwiegend unklar. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben nun nahezu zeitgleich Berichte veröffentlicht, in denen sie sich mit der Anwendbarkeit von EU-Recht auf Kryptowährungen beschäftigen. Im Ergebnis fordern beide Behörden eine stärkere Regulierung zum Schutz von Kryptoinvestoren.

Kommt 2019 die EU-weite Regulierung von Kryptowährungen?Kryptoinvestoren sollen geschützt werden

Zunächst stellen die Behörden fest, dass die derzeitige Regulierung von Kryptowährungen innerhalb der Europäischen Union uneinheitlich ist. Nur wenn es sich bei einer Kryptowährung um einen Security-Token handelt, fallen sie unter die europäischen Regularien wie die Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente oder die Prospektverordnung. Teilweise enthalten die nationalen Gesetze jedoch Regelungen, die eine Gleichbehandlung von Kryptowährungen mit Finanzinstrumenten ermöglichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Kryptowährungen als sogenannte Rechnungseinheiten eingestuft hat, wird hier explizit erwähnt. In vielen europäischen Ländern sind Utility- oder Currency-Tokens jedoch unreguliert.

Diese unterschiedlichen rechtlichen Wertungen und Maßnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten können dazu führen, dass Kryptounternehmen in Länder mit geringeren regulatorischen Anforderungen auswandern. Dies widerspricht nicht nur dem Ziel des einheitlichen Binnenmarktes, es bringt auch Risiken für Verbraucher als potentielle Investoren. Diese liegen nicht nur in der hohen Volatilität und in der Möglichkeit, Opfer eines Betrugs zu werden, sondern eben auch darin, dass der Investor nicht durchschauen kann, ob eine bestimmte Kryptowährung nun der Regulierung unterliegt und wenn ja, welcher. Die ESMA äußert sich insofern auch skeptisch gegenüber den Versuchen einzelner Länder, spezifische Regeln für Blockchaininvestments und Kryptowährungen aufzustellen.

EU-Behörden fordern europaweite Regulierung

Sowohl die EBA als auch die ESMA fordern eine europaweite Regulierung des Handels mit Kryptowährungen. Dafür soll die Europäische Kommission weitere Analysen durchführen, mit deren Hilfe festgestellt werden soll, wie eine effektive Regulierung ausgestaltet sein könnte. Die sogenannte FinTech Task Force (Task Force on Financial Technology) arbeitet bereits an Lösungsansätzen. Insbesondere ICOs und Handelsplattformen sollen dabei in den Fokus der Regulierung rücken.

Wettbewerbsvorteil durch Regulierung sichern

Die Zeiten des unregulierten Kryptowährungshandels neigen sich damit ihrem Ende zu. Gerade multilaterale Handelsplattformen können sich einen Wettbewerbsvorteil sichern, indem sie sich bereits heute der Regulierung durch die Aufsicht unterwerfen.

Wer bereits jetzt das Erlaubnisverfahren bei der BaFin erfolgreich durchläuft, der wird mittels dieser Erlaubnis problemlos auch noch dann sein Unternehmen betreiben können, wenn die europäischen Regularien angepasst werden.

Unsere Experten beraten Sie gerne dazu, ob Sie bereits heute eine Erlaubnis für Ihre Kryptowährungshandelsplattform beantragen sollten, und begleiten Sie im gesamten Prozess, bis Sie Ihre europaweit gültige Erlaubnis in den Händen halten. Sie erreichen uns unter 069 76 75 77 80 oder per E-Mail an info@winheller.com.

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Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

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