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Entlassungsverlangen des Betriebsrats berechtigt zur Kündigung

Okt 24, 17 • ArbeitsrechtKeine Kommentare

Die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in Deutschland auch der Betriebsrat fordern. Dies ist dann möglich, wenn er den Betriebsfrieden für gefährdet hält und wiederherstellen möchte. Der Betriebsfrieden kann vor allem durch gesetzwidriges Verhalten oder durch rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen sowie Äußerungen durch den Arbeitnehmer ernstlich gestört werden.

Anspruch auf Entlassung betriebsstörender Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, die als Sachbearbeiterin im Betrieb der Arbeitgeberin angestellt war. Aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen der Arbeitnehmerin und zwei Arbeitskollegen verlangte der Betriebsrat die Entlassung, hilfsweise die Versetzung der Arbeitnehmerin, da sie den Betriebsfrieden störe. Dem verweigerte sich der Arbeitgeber zunächst. Auf den Antrag des Betriebsrats hin entschied das Arbeitsgericht, dass die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin „entlassen“ müsse.

Nach Ausspruch einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung erhob die Klägerin hiergegen Kündigungsschutzklage. Das BAG entschied wie die Vorinstanzen, dass kein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung vorliege. Das BAG hielt das Entlassungsverlangen des Betriebsrats aber für ein dringendes betriebliches Erfordernis nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das eine ordentliche Kündigung rechtfertige. Die Arbeitgeberin sei durch die bereits zuvor vom Betriebsrat erwirkte rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Entlassung verpflichtet gewesen.

Voraussetzungen für eine Entlassung oder Versetzung

„Entlassung“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) meint die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der „Versetzung“. Dieser bezeichnet ausschließlich die Beendigung der Beschäftigung des Betroffenen im bisherigen Betrieb unter Fortsetzung in einem anderen Betrieb. Grundsätzlich kann der Betriebsrat also entweder die Entlassung oder die Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen.

Das berechtigte Entlassungsverlangen des Betriebsrats verpflichtet den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit dem betroffenen Mitarbeiter zu beenden. Diese Verpflichtung stellt ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das jedenfalls die ordentliche Kündigung rechtfertigt.

Entlassungsverlangen als Zustimmung zur Kündigung

In erster Linie muss das Entlassungsverlangen des Betriebsrats daher berechtigt sein. Im vorliegenden Fall war zumindest ein ausreichender Grund für eine ordentliche Kündigung vorhanden, da das Arbeitsgericht das Entlassungsverlangen auf Antrag des Betriebsrats für berechtigt erachtete. Das BAG konnte die Berechtigung des Entlassungsverlangens daher nicht gesondert prüfen. Das Entlassungsverlangen des Betriebsrats ersetzt zudem das förmliche Beteiligungsverfahren, das für Kündigungen sonst einzuhalten wäre.

Anwaltliche Beratung bei Entlassungsverlangen

Das Entlassungsverlangen durch den Betriebsrat ist eine Seltenheit in der arbeitsrechtlichen Praxis. Vor Kündigung eines Arbeitnehmers sollten Sie die Berechtigung des Entlassungsverlangens daher in jedem Fall rechtlich prüfen lassen. Im Einzelfall kann eine Versetzung des Arbeitnehmers aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bereits ausreichend sein. Bei der Prüfung unterstützen Sie unsere spezialisierten Anwälte im Arbeitsrecht gerne!

BAG, Urteil vom 28. 03. 2017 – 2 AZR 551/16

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Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

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