DBA zwischen Deutschland & Russland: Suspendierung ab 01.01.2027

Eine Brücke in Moskau mit dem Kreml dahinter

Steuerliche Folgen für deutsche Tochtergesellschaften mit russischer Muttergesellschaft

Mit Schreiben vom 07.01.2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle Rechtslage zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Russland bestätigt. Bereits mit Verbalnote vom 08.08.2023 hatte die Russische Föderation wesentliche Teile des DBA einseitig und mit sofortiger Wirkung suspendiert. Betroffen sind insbesondere die Verteilungsnormen für Einkünfte (Art. 5 bis 22 DBA) sowie das Diskriminierungsverbot nach Art. 24 DBA.

Obwohl das DBA völkerrechtlich weiterhin besteht, wird es ab dem 01.01.2027 für deutsche Besteuerungsrechte faktisch keine beschränkende Wirkung mehr entfalten. Hintergrund ist die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) in Verbindung mit der Steueroasen-Abwehrverordnung. Danach werden deutsche Besteuerungsrechte durch das DBA Russland nicht mehr eingeschränkt.

DBA keine Grundlage für steuerliche Entlastungen mehr

Für deutsche Tochtergesellschaften mit russischer Muttergesellschaft ergeben sich hieraus erhebliche steuerliche Konsequenzen. Insbesondere können Entlastungen bei Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren nicht mehr auf Grundlage des DBA geltend gemacht werden. Zudem gewinnen die Regelungen des Steueroasen-Abwehrgesetzes zunehmend an Bedeutung. Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen, Finanzierungsvorgänge sowie Lizenz- und Dienstleistungsbeziehungen mit russischen verbundenen Unternehmen geraten verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung.

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Verrechnungspreisdokumentation wird wichtiger

Darüber hinaus steigt die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Verrechnungspreisdokumentation. Fehlen angemessene vertragliche Vereinbarungen oder Nachweise zur Fremdüblichkeit konzerninterner Transaktionen, können die Finanzbehörden Schätzungen nach § 162 AO vornehmen und entsprechende Einkommenskorrekturen festsetzen.

Handlungsbedarf bei Russland-Bezug: Was jetzt zu prüfen ist

Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu russischen Konzerngesellschaften sollten daher ihre bestehende Struktur sowie die steuerlichen und dokumentationsbezogenen Auswirkungen der DBA-Suspendierung zeitnah überprüfen. Eine frühzeitige Analyse kann helfen, steuerliche Risiken zu erkennen und mögliche Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig umzusetzen. Gern unterstützt Sie unser erfahrenes Team für internationale Steuerfragen dabei. Kontaktieren Sie uns!

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Porträt vom Autor

Christoph Herrmann

Steuerberater Christoph Herrmann berät an unserem Standort Aalen mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Seine Schwerpunkte liegen dabei auf der laufenden Steuerberatung, Steuererklärungen sowie der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten.

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