DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Datenschutzverstöße: Aufsichtsbehörden machen Ernst

Ende der Schonfrist für Verstöße im Datenschutz

Keine Schonfrist mehr bei Datenschutzverstößen

Keine Schonfrist mehr bei Datenschutzverstößen

Gut vier Monate nach Geltungsbeginn der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kündigt der europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli den erwarteten Kurswechsel der Aufsichtsbehörden im Umgang mit Datenschutzverstößen durch europäische Unternehmen an.

Während die Aufsichtsbehörden bislang kaum – und wenn, eher beratend – in Erscheinung getreten sind, sollen laut Buttarelli noch vor Jahresende Unternehmen und Organisationen sanktioniert werden, welche die Regelungen der DSGVO nicht hinreichend umgesetzt haben. Der Sanktionsapparat reicht von letzten Ultimaten bis hin zu Geldbußen in Höhe von 20 Millionen Euro und mehr. Auch Geschäftsverbote stehen als letztes Mittel zur Verfügung.

Aufsichtsbehörden personell neu aufgestellt

Das bestätigt die Vermutung von Datenschutzexperten, wonach die Passivität der Aufsichtsbehörden in den letzten Monaten auch der personellen und organisatorischen Neuaufstellung geschuldet ist, es sich aber auch um die trügerische Ruhe vor dem Sturm handeln dürfte.

An Dringlichkeit dürfte eine konsistente Datenschutzorganisation in Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen jedenfalls keinesfalls verloren haben. Verantwortliche sollten das zum Anlass nehmen, zu evaluieren, ob und inwieweit der Datenschutz im Tagesgeschäft ausreichend sichergestellt ist und vor allem, dass die Umsetzungen ausführlich dokumentiert sind, um gegenüber den Behörden den Nachweis rechtmäßiger Datenverarbeitungen proaktiv erbringen zu können.

Gern sind Ihnen unsere Experten für Datenschutzrecht dabei behilflich. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.

Weiterlesen:
Erste Aufsichtsbehörde prüft Unternehmen auf Umsetzung der DSGVO
Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *