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Brexit: Folgen für den dritten Sektor

Großbritannien wird die Europäische Union verlassen – so haben es die Briten in ihrem Referendum entschieden. Der „Brexit“ soll am 29.03.2019 erfolgen, doch noch immer ist der genaue Ablauf des Austritts nicht geklärt und die Folgen für beide Seiten sind bei Weitem nicht abschätzbar. Während sich Unternehmen zunehmend mit Notfallplänen gegen einen ungeordneten Brexit gerüstet haben, sollten sich auch grenzüberschreitend tätige Nonprofit-Organisationen über mögliche Auswirkungen des Brexit bewusst werden und rechtzeitig handeln.

EU bringt Vorteile für Bürger, Unternehmen und Nonprofit-Organisationen

EuropaInnerhalb der EU gilt die Dienstleistungs-, Waren-, Personen- und Kapitalverkehrsfreiheit. Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, ihren Staatsangehörigen diese Freiheiten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu gewähren und bei der nationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen. Davon profitieren Bürger beispielsweise, wenn sie Konten in anderen (EU-)Ländern eröffnen oder in einem anderen Land vorübergehend arbeiten wollen. Unternehmen können zollfrei Waren bewegen und unkompliziert Tochtergesellschaften gründen. NPOs profitieren von diesen Freiheiten ebenso, wenn sie innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend tätig sind.

Britischen NPOs droht Verlust von Förderprogrammen und Spenden

Zusätzlich profitiert der dritte Sektor von Förderprogrammen und Subventionen der EU. Diese dürften Nonprofit-Organisationen mit Sitz in Großbritannien zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenig bekannt ist zudem die Besonderheit im Gemeinnützigkeitsrecht, wonach der steuerliche Abzug von Spenden an Organisationen in anderen EU-Staaten grundsätzlich möglich, an Organisationen in Nicht-EU-Staaten jedoch gänzlich ausgeschlossen ist. Mit dem Austritt aus der Europäischen Union können Spender aus Deutschland ihre Zuwendungen an NPOs in England, Schottland, Nordirland und Wales also nicht mehr steuerlich geltend machen. Diesen droht somit zusätzlich der Verlust europäischer Spenden.

Keine gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgen für deutsche NPOs

Soweit deutsche Organisationen im Vereinigten Königreich tätig waren, etwa durch Ausflüge oder Projekte vor Ort,
profitierten diese bisher insbesondere von den erleichterten Einreisebestimmungen. Auch wenn Großbritannien und Nordirland nicht am Schengener Abkommen teilnahmen und eigene Passkontrollen durchführten, galten Erleichterungen bei den Einreisebestimmungen. Diese dürften nach dem Brexit entfallen. Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht hingegen sind zunächst keine negativen Auswirkungen für deutsche NPOs zu befürchten – auch bisher galten für die Mittelverwendung und -weiterleitung ins Ausland neben den allgemeinen Voraussetzungen keine Besonderheiten speziell für Transfers in Nicht-EU-Staaten.

Auch wenn die Brexit-Verhandlungen noch laufen, dürfte es ausgemachte Sache sein, dass NPOs in Großbritannien künftig keine EU-Fördermittel mehr erhalten werden. Auch der Spendenabzug dürfte entfallen. Daneben können individuelle Satzungsregelungen dazu führen, dass Mitglieder aus dem Vereinigten Königreich künftig nicht länger Mitglied eines EU-weit tätigen (Wirtschafts-)Vereins oder Verbands sein dürfen und aus dem Verein/Verband ausscheiden müssen.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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