Benchmark-Analyse: Fremdüblichkeit trotz fehlender Dokumentation nachweisen

Ein Mann beschreibt eine Scheibe mit Graphen

Eine Benchmark-Analyse (Vergleichbarkeitsanalyse) untersucht, welche Gewinne oder Margen unabhängige Unternehmen in vergleichbaren Funktionen, Märkten und Branchen erzielen. Sie wird häufig von deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne oder deren Beratern durchgeführt, um die Fremdüblichkeit der Ergebnisse der deutschen Tochtergesellschaft nachzuweisen.

So hilft eine Benchmark-Analyse

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann eine Benchmark-Analyse insbesondere helfen,

  • eine Gewinnschätzung des Finanzamts zu widerlegen oder zu reduzieren, wenn die Behörde von zu hohen Zielmargen ausgeht;
  • nachzuweisen, dass die tatsächlich erzielten Gewinne marktüblich waren;
  • wirtschaftliche Sondersituationen (z.B. Pandemie, Lieferkettenprobleme, Inflation oder gestiegene Beschaffungskosten) durch aktuelle Marktdaten zu belegen;
  • eine sachliche Grundlage für Verhandlungen mit der Betriebsprüfung zu schaffen;
  • die Argumentation in einem Einspruchs- oder Verständigungsverfahren zu stärken.

Gerade wenn keine Verrechnungspreisvereinbarung oder Verrechnungspreisdokumentation existiert, ist eine nachträglich erstellte Benchmark-Analyse häufig das wichtigste Instrument, um die Fremdüblichkeit der Konzernbeziehungen zu belegen und hohe Gewinnhinzuschätzungen zu vermeiden.

Praxisbeispiel: Analyse beweist schlechteren Marktbedingungen

Möchte die Betriebsprüfung die Marge der deutschen Tochtergesellschaft anhand einer Analyse aus den Jahren 2018–2020 auf ein Median-Niveau anheben, kann eine aktuelle Benchmark-Analyse für 2021–2023 zeigen, dass die Marktbedingungen während und nach der Pandemie deutlich schlechter waren und daher niedrigere Margen fremdüblich gewesen sind. Dadurch lässt sich eine geplante Hinzuschätzung häufig deutlich reduzieren oder sogar vollständig abwehren.

Steuerliche Mehrbelastung begrenzen

Eine Benchmark-Analyse ersetzt zwar keine fehlende Verrechnungspreisdokumentation, sie kann jedoch ein entscheidender Nachweis sein, um die tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft als fremdüblich zu belegen und steuerliche Mehrbelastungen zu begrenzen.

Wir unterstützen Sie dabei, fehlende Verrechnungspreisdokumentation gezielt durch belastbare Benchmark-Analysen zu kompensieren. So schaffen wir eine fundierte Argumentationsbasis gegenüber der Finanzverwaltung und helfen, steuerliche Risiken effektiv zu reduzieren. Kommen Sie gern jederzeit auf uns zu!

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Porträt vom Autor

Christoph Herrmann

Steuerberater Christoph Herrmann berät an unserem Standort Aalen mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Seine Schwerpunkte liegen dabei auf der laufenden Steuerberatung, Steuererklärungen sowie der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten.

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