Behandlung von Gebühren in CoinTracking: Handelsgebühren, Gas Fees und Co.

Person am Laptop mit digitalen Graphen und Diagrammen

Wer seine Kryptotransaktionen mit CoinTracking aufbereitet, stößt früher oder später auf eine Frage, die in der Praxis häufig unterschätzt wird: Wie werden Gebühren im Tool eigentlich behandelt und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Die Antwort hängt wesentlich davon ab, um welche Art von Gebühren es sich handelt und in welcher Währung sie anfallen.

Zwei Arten von Gebühren in CoinTracking

CoinTracking unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten der Gebührenerfassung, die sich in ihrer technischen Handhabung und steuerlichen Wirkung deutlich unterscheiden:

  • Integrierte Gebühren (gleiche Währung): Fällt die Gebühr in derselben Währung an wie der zugehörige Kauf oder Verkauf, wird sie automatisch in den Trade eingerechnet. Sie erhöht entweder die Anschaffungskosten oder mindert den Verkaufserlös, je nach Richtung der Transaktion. Im Steuerbericht erscheint sie nicht als separater Posten.
  • Drittwährungsgebühren (separate Währung): Wird die Gebühr in einer anderen Währung als das gehandelte Paar bezahlt – ein typisches Beispiel ist die Zahlung von Handelsgebühren in BNB auf Binance beim Handel von ETH gegen BTC – erfasst CoinTracking diesen Vorgang als eigenständige, steuerpflichtige Veräußerung. Der Grund: Die Hingabe der Gebührenwährung gilt steuerlich als Tausch und kann daher einen Gewinn oder Verlust auslösen.
GebührentypIm Trade enthaltenSeparater EintragSteuerlich relevant
Gleiche Währung (z.B. ETH)✅ Ja❌ Nein❌ Nein
Drittwährung (z.B. BNB)❌ Nein✅ Ja✅ Ja

Handelsgebühren und Ordergebühren

Handelsgebühren (auch Ordergebühren genannt) entstehen bei jedem Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen auf einer Börse. Wie CoinTracking sie verarbeitet, hängt von der Gebührenwährung ab.

Fällt die Gebühr in der gleichen Währung an wie der Trade (etwa eine USD-Gebühr beim USD-Kauf von Bitcoin), wird sie automatisch berücksichtigt: Sie erhöht die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. mindert den Veräußerungserlös. Steuerlich wirkt sie sich also ohne weiteres Zutun korrekt gewinnmindernd aus.

Handlungsbedarf besteht hingegen bei Drittwährungsgebühren: Werden diese nicht automatisch über die API-Schnittstelle importiert, müssen sie manuell als Transaktion vom Typ „Other Fee“ eingetragen werden. Andernfalls fehlt der entsprechende Bestand in der Bilanz, was zu Fehlern im Steuerreport führen kann.

Netzwerkgebühren (Gas Fees)

Gas Fees sind Netzwerkgebühren, die bei der Durchführung von Transaktionen auf blockchainbasierten Netzwerken (insbesondere Ethereum) anfallen. Sie werden stets in der jeweiligen Netzwerkwährung bezahlt (z.B. ETH) und stellen damit in nahezu allen Fällen eine Drittwährungsgebühr dar.

Steuerlich gilt: Die Hingabe von ETH zur Begleichung einer Gas Fee ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang, sofern die ETH innerhalb der einjährigen Haltefrist veräußert wird. Ein möglicher Gewinn oder Verlust aus dieser Veräußerung ist zu berücksichtigen.

In CoinTracking werden Gas Fees, die im Zusammenhang mit einem Trade anfallen, in der Regel automatisch als separate Transaktion importiert. Bei manuell eingetragenen Transaktionen oder bei Wallets ohne API-Anbindung sollten Anleger darauf achten, dass diese Gebühren vollständig und korrekt erfasst sind.

Staking- und DeFi-Gebühren

Im DeFi-Bereich entstehen Gebühren in vielfältiger Form:

Die steuerliche und technische Behandlung dieser Gebühren in CoinTracking ist komplex, da sie je nach Transaktionstyp unterschiedlich einzuordnen sind.

Grundsätzlich gilt: Gebühren, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte stehen, sind steuerlich als Werbungskosten abziehbar, sofern ein direkter wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang nachgewiesen werden kann. CoinTracking erfasst diese Gebühren je nach Import-Quelle automatisch oder erfordert eine manuelle Nacherfassung.

Wichtig für Anleger: CoinTracking zeigt keine einkommensbezogenen Ausgaben automatisch in steuerlichen Auswertungen an. Die steuerliche Geltendmachung von DeFi-Gebühren erfordert daher eine individuelle Prüfung und ggf. manuelle Anpassung des Steuerreports.

Withdrawal- und Transfergebühren

Withdrawal-Gebühren entstehen beim Abzug von Kryptowährungen von einer Börse auf eine externe Wallet. Da dabei Coins zur Begleichung der Gebühr abgegeben werden, handelt es sich – wie bei Gas Fees – um eine potenzielle Veräußerung der Gebührenwährung.

In CoinTracking werden Withdrawals und zugehörige Gebühren häufig automatisch über die Börsen-API importiert. Bei manueller Erfassung ist darauf zu achten, dass der Transfer selbst (Typ: Transfer) und die anfallende Gebühr (Typ: Other Fee) getrennt eingetragen werden. Nur so kann CoinTracking die Bestände korrekt berechnen und Fehlmeldungen im Bericht Fehlende Transaktionen vermeiden.

Steuerlich sind reine Transfergebühren zwischen eigenen Wallets in der Regel nicht als Werbungskosten abziehbar, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte besteht. Etwas anderes kann gelten, wenn der Transfer im Vorfeld einer steuerpflichtigen Veräußerung erfolgt.

Erweiterte Einstellung: Drittwährungsgebühren in den Trade einrechnen

CoinTracking bietet in den erweiterten Steuereinstellungen die Möglichkeit, Drittwährungsgebühren direkt in den zugehörigen Trade einzurechnen, anstatt sie als separate Veräußerung auszuweisen. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten erhöht bzw. die Verkaufserlöse um den Wert der Gebühr gemindert.

Diese Option erfordert jedoch, dass Zeitstempel und Exchange-Bezeichnung der Gebührentransaktion exakt mit dem zugehörigen Trade übereinstimmen. Sie ist daher vor allem bei Daten aus automatischen API-Importen sinnvoll und sollte bei manuell erfassten Daten nur mit Vorsicht genutzt werden.

WINHELLER berät zu Kryptodaten und CoinTracking

Die korrekte Erfassung von Gebühren in CoinTracking ist eine häufig unterschätzte Fehlerquelle im Steuerreport. Haben Sie Fragen zur Aufbereitung Ihrer Kryptodaten oder möchten Sie Ihren CoinTracking-Account auf Vollständigkeit und steuerliche Korrektheit prüfen lassen? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an!

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Porträt vom Autor

Patrick Wieber

Als Certified Crypto Finance Expert betreut Patrick Wieber bei WINHELLER vermögende Kryptoinvestoren rund um Steuerfragen und Datenaufbereitung.

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