BaFin warnt vor neuen Geldwäsche-Risiken

Mann mit dunkler Kapuzenjacke vor Krypto Kursen sitzend

Was haben Spenden und Kryptoautomaten gemeinsam? Sie sind anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die BaFin warnt daher vor drastisch gestiegenen Geldwäsche-Risiken durch anonyme Barzahlungsmethoden, Kryptoautomaten und den Missbrauch von Crowdfunding-Plattformen. Auch Spendenstrukturen und gemeinnützige Organisationen stehen im Fokus der Aufsicht, denn auch sie können unter Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaspekten besondere Risiken aufweisen. Risikofaktoren sind hier insbesondere hohe Spendenaufkommen, internationale Tätigkeiten, Auslandszahlungen sowie unzureichend dokumentierte Herkunfts- und Verwendungsnachweise von Mitteln.

Aufgrund der verschärften Warnungen und der angekündigten, intensiveren Kontrollen durch die Finanzaufsicht BaFin und die Financial Intelligence Unit (FIU) sollten gemeinnützige Organisationen und betroffene Unternehmen – insbesondere Banken, Finanzdienstleister, Fintechs und Krypto-Anbieter (CASPs) – umgehend handeln.

Zu diesem wichtigen Thema bieten wir am 22.10.2026 ein informatives Webinar an. Melden Sie sich gern an und stellen Sie die Fragen, auf die es für Sie ankommt. Wir freuen uns auf Sie!

Zusammenarbeit von gemeinnützigen Organisationen mit Banken

Auch wenn gemeinnützige Organisationen regelmäßig nicht selbst den geldwäscherechtlichen Pflichten der Kreditwirtschaft unterliegen, wirken sich diese Entwicklungen unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Banken aus. Wir beobachten bereits heute, dass Kreditinstitute bei gemeinnützigen Organisationen vermehrt Informationen zur Herkunft von Spenden, zur Mittelverwendung, zu Auslandszahlungen sowie zu internen Kontroll- und Freigabeprozessen anfordern.

Verfügt eine Organisation über nachvollziehbare und dokumentierte Prozesse, lassen sich solche Anfragen meist problemlos beantworten. Fehlen entsprechende Dokumentationen oder sind Verantwortlichkeiten und Kontrollen nicht ausreichend festgelegt, kann dies zu erheblichem Zusatzaufwand im Verhältnis zur Hausbank führen. In Einzelfällen sind auch Einschränkungen bei Bankdienstleistungen oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen nicht ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir derzeit vielen Mandanten, die bestehenden Strukturen im Bereich Spenden, Zahlungsverkehr und interne Kontrollen kritisch zu überprüfen. Ziel ist weniger die Einführung zusätzlicher Bürokratie als vielmehr die Sicherstellung, dass die Organisation gegenüber Banken, Fördermittelgebern und anderen Prüfungsinstanzen jederzeit nachvollziehbar darlegen kann,

  • woher Mittel stammen,
  • wie diese verwendet werden,
  • welche Freigabe- und Kontrollmechanismen bestehen und
  • wie etwaige Risiken erkannt und gesteuert werden.

Neue BaFin-Vorgaben für Unternehmen

Da die Aufsichtsbehörden fehlerhafte Präventionsmaßnahmen hart sanktionieren (bis hin zu Bußgeldern oder Lizenzentzug), sollten Unternehmen (insbesondere Banken, Finanzdienstleister, Fintechs und Krypto-Anbieter (CASPs))die folgenden Schritte priorisieren:

1. Risikoanalyse sofort aktualisieren

Unternehmen sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, ihre Risikobewertung fortlaufend an neue Gefahrenlagen anzupassen.

  • Neue Faktoren integrieren: Prüfen Sie, ob und in welchem Maße Ihr Geschäftsmodell mit digitalen Crowdfunding-Plattformen (Spenden), bargeldlosen QR-Code-Zahlungen oder Krypto-Transaktionen verknüpft ist.
  • Länderrisiken anpassen: Das Länderrisiko muss gemäß dem aktuellen BaFin-Rundschreiben 07/2026 (GW) für neu auf die „graue Liste“ gesetzte Staaten (wie Bosnien & Herzegowina und den Irak) sofort angepasst werden.
  • Prüfspur sichern: Dokumentieren Sie jede Anpassung der Risikoanalyse lückenlos. Bei BaFin-Sonderprüfungen zählt der nachprüfbare Nachweis Ihrer Entscheidungswege.

2. Krypto-Übertragungen strenger prüfen (MiCAR-Konformität)

Mit dem Ende der Übergangsfristen der EU-Verordnung MiCAR dürfen nur noch lizenzierte Anbieter Kryptodienstleistungen erbringen.

  • Neukunden-Zulauf bewerten: Da Kunden massenhaft von unlizenzierten Plattformen zu regulierten Anbietern wechseln, müssen übernommene Geschäftsbeziehungen einer strengen Erst- und Risikobewertung unterzogen werden.
  • KYC-Prozesse verschärfen: Die Identität übernommener Kunden (Know-Your-Customer) muss lückenlos geprüft werden. Herkunftsnachweise für die eingebrachten Kryptowerte sind verpflichtend einzufordern.

3. Transaktionsmonitoring anpassen & KI einsetzen

Herkömmliche, starre Regelsysteme reichen bei anonymen Zahlungsverfahren (QR-Codes, Automaten) oft nicht aus.

  • Schwellenwerte senken: Passen Sie automatisierte Monitoringsysteme so an, dass auch kleinere, gestückelte Einzahlungen (Smurfing-Verfahren), die oft bei Spenden- oder Automaten-Geldwäsche genutzt werden, Alarm schlagen.
  • Moderne Analytics nutzen: Nutzen Sie KI-gestützte Transaktionsanalysen. Die BaFin selbst baut ihre Datenanalyse stark aus, um auffällige Muster schneller aufzudecken.

4. Interne Kontrollen und Schulungen hochfahren

Geldwäscheprävention steht und fällt mit der Aufmerksamkeit der Mitarbeiter.

  • Mitarbeiter sensibilisieren: Schulen Sie Compliance-Teams und Front-Office-Mitarbeiter gezielt auf die neuen Typologien rund um QR-Code-Zahlungen, Spenden-Scheinfirmen und anonyme Krypto-Transaktionen.
  • Verdachtsmeldungen (SARs) optimieren: Qualität geht vor Quantität. Stellen Sie sicher, dass Verdachtsmeldungen an die FIU via goAML substanzielle Daten enthalten, um Ermittlungen direkt zu ermöglichen.

Was WINHELLER wir für Sie tun kann

Aus unserer Beratung von Banken, Finanzdienstleistern, Fintechs und Krypto-Anbietern (CASPs) und zahlreicher gemeinnütziger Organisationen kennen wir die zunehmenden Anforderungen der Banken bei Spenden-, Auslandszahlungs- und Compliance-Themen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob und in welchem Umfang bei Ihrer Organisation Handlungsbedarf besteht. Erfahrungsgemäß lassen sich mögliche Schwachstellen häufig mit überschaubarem Aufwand identifizieren und beheben, bevor sie in einer konkreten Prüfungs- oder Nachfragesituation relevant werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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Porträt vom Autor

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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