Geldwäsche: BaFin aktualisiert Liste der Hochrisiko-Staaten

BaFin aktualisiert Liste der Hochrisiko-Staaten

In ihrem Rundschreiben 08/2024 hat die BaFin die Liste der sogenannten Hochrisiko-Staaten aktualisiert. Dies sind Staaten, die aufgrund von Mängeln in der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferation gelistet werden.

Monaco und Venezuela neu auf der Liste

Die Grundlage für diese Einstufungen bilden die EU-Verordnung 2016/1675 sowie die jüngsten Berichte der Financial Action Task Force (FATF). Zu den besonders betroffenen Ländern gehören Nordkorea, Iran und Myanmar, für die strenge Maßnahmen und verstärkte Sorgfaltspflichten gelten.

Neu auf der Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung sind Monaco und Venezuela, während Jamaika und die Türkei von der Liste gestrichen wurden. Insgesamt werden derzeit 21 Länder beobachtet, die zwar auf der Liste stehen, bei denen jedoch Fortschritte verzeichnet wurden. Dies sind Bulgarien, Burkina Faso, D. R. Kongo, Haiti, Jemen, Kamerun, Kenia, Kroatien, Mali, Monaco, Mosambik, Namibia, Nigeria, Philippinen, Senegal, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Venezuela und Vietnam.

Maßnahmen bei Hochrisiko-Staaten beachten

Die BaFin fordert in Bezug auf diese Hochrisiko-Länder die Einhaltung spezifischer Maßnahmen, insbesondere für Nordkorea und Iran. Dazu zählen

  • verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen,
  • eine genaue Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten sowie
  • die Überwachung von Korrespondenzbanken.

Auch Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen deutscher Finanzinstitute im Ausland müssen diese Maßnahmen umsetzen und dokumentieren.

Für die genannten Länder in der EU-Delegierten Verordnung sowie weitere von der FATF benannte Staaten, wie Afghanistan und Myanmar, sind angemessene risikobasierte Maßnahmen zu ergreifen, um legitime Aktivitäten nicht zu behindern. Die BaFin behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

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Porträt vom Autor

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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