Initial Coin Offerings entwickeln sich zu einer beliebten Form der Unternehmensfinanzierung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun erstmals einen virtuellen Börsengang gestoppt.
Stopp des RISE STO
Ende 2018 ist die BaFin gegen das deutsche Unternehmen RISE eingeschritten und hat dessen geplantes Security Token Offering (STO) verhindert. Nach eigener Aussage bietet RISE hochentwickelte algorithmische Handelsstrategien an, die auf Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) basieren. Das Unternehmen warb dabei mit dreistelligen Renditerechnungen und markigen Sprüchen, wie z.B. Investieren wie ein Milliardär – RISE entwickelt erstklassige K.I.-basierende Handelsstrategien, die seit 2012 die globalen Märkte übertroffen haben […].
Erlaubnispflicht von Security Tokens
Im Rahmen des STO wollte das Unternehmen den „RISE (RSE) Security Token“ ausgeben, der seinen Inhabern ein „passives Einkommen“ gewähren sollte. Dieses Einkommen sollte u.a. aus den eingenommenen Lizenzgebühren des von RISE entwickelten Handelssystems stammen. Die Tokens wären damit ähnlich wie ein Schuldschein ausgestaltet.
Nach Auffassung der BaFin sind sog. Security Tokens wertpapierähnliche Tokens, bei denen die Nutzer – ähnlich wie bei Aktien und Schuldtiteln – mitgliedschaftliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche vermögenswerten Inhalts haben. Abhängig vom jeweiligen Token, kann es sich dabei um Wertpapiere i.S.v. § 2 Abs. 1 WpHG handeln. Dann können bei der Durchführung des STO umfangreiche aufsichtsrechtliche Pflichten, insbesondere die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, zu beachten sein.
Paradigmenwechsel für die BaFin?
Offiziell hat sich die BaFin zum RISE STO nicht geäußert. Wir vermuten, dass die Behörde u.a. deshalb gegen das Unternehmen eingeschritten ist, weil sie die RSE Security Tokens als wertpapierähnliche Tokens eingestuft hat und das Unternehmen den daraus folgenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht entsprochen hat.
Das Handelsblatt sieht hierin einen Paradigmenwechsel für die BaFin, die im Umgang mit dem Kryptouniversum bis dato eher passiv gewesen sei. Aber bedeutet der behördliche Stopp des RISE STO wirklich eine Veränderung der aufsichtsrechtlichen Praxis?
Unserer Ansicht nach ist dies weniger ein Warnsignal an die Branche, als vielmehr Ausdruck einer funktionierenden Aufsicht. Wenn die BaFin im Zusammenhang mit der Durchführung von Initial Coin Offerings (ICOs) bisher wenig nach außen in Erscheinung getreten ist, liegt das vor allem daran, dass es sich dabei oftmals um sog. Utility Tokens handelte. Diese lösen in vielen Fällen keine aufsichtsrechtlichen Pflichten aus. In diesem Fall entspricht es sogar der behördlichen Pflicht, passiv zu bleiben.
Bitbond – erstes deutsches STO mit BaFin-Genehmigung
Dass es auch anders geht, zeigte jüngst Bitbond, das als erstes deutsches Unternehmen tokenisierte Schuldverschreibungen auf den Markt bringen darf. Die BaFin segnete den hierfür benötigten Wertpapierprospekt ab. Daran wird deutlich, dass die BaFin blockchainbasierten Finanzierungsinstrumenten nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht, solange den im Einzelfall bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprochen wird. Unternehmen, die sich nicht daran halten, müssen hingegen mit einem behördlichen Einschreiten rechnen.
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Tags: Erlaubnispflicht, Security Token, STO, Wertpapierprospekt