DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

ICO vs. IPO: Ein Vergleich

ICO vs. IPO - Überblick

Was sind die Vorteile eines ICOs gegenüber eines IPOs?

Initial Coin Offering vs. Initial Private Offering

Mit einem Emissionsvolumen von bis heute knapp 10 Milliarden Euro haben sich Initial Coin Offerings (ICOs) als Finanzierungsalternative für Start-ups sowie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) etabliert. Bei einem ICO gibt ein Unternehmen eine eigene Kryptowährung aus und wirbt hierüber Finanzmittel ein.

Vorteile eines ICOs gegenüber IPOs

Aktuell sind IPOs im Markt wesentlich bekannter als ICOs und können damit leichter an regulierten Börsen gelistet werden. Im Gegensatz zu einem klassischen IPO kann ein ICO jedoch sehr flexibel ausgestaltet werden, um den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens gerecht zu werden.

Dazu bietet ein ICO gegenüber einer Finanzierung durch klassische Vermögensanlagen noch einige weitere Vorteile. Grund genug, ICO und IPO einmal vergleichend gegenüberzustellen:

IPO/klassische VermögensanlagenICO
RegulierungÖffentliches Einwerben von Eigen- oder Fremdkapital meist aufsichtspflichtigKann als Security Token (reguliert) oder als Utility Token (unreguliert) ausgestaltet werden
HandelbarkeitWertpapier benötigt Notierung an regulierter BörseKann einfach über die Blockchain gehandelt werden
VertriebVertrieb von Vermögensanlagen muss oft über Dritte erfolgenDirektkauf über Smart Contracts beim Emittenten möglich
Start-up-FinanzierungKleine und mittlere Unternehmen können sich einen Zugang zum regulierten Markt oftmals nicht leisten und müssen sich über Venture Capital finanzieren. Die Investoren verlangen dafür regelmäßig eine Beteiligung am UnternehmenskapitalDurch einen ICO kann sich auch ein Start-up direkt an das Publikum wenden

 

ICOs eignen sich auch für etablierte Firmen

Aber nicht nur neu gegründete KMUs können von der einfachen und flexiblen Möglichkeit der Finanzierung durch ein ICO profitieren. Auch etablierte Firmen können durch die Ausgabe eines eigenen Tokens zeigen, dass sie in der digitalen Welt angekommen sind und wichtige Erfahrungen im Zukunftsthema Blockchain sammeln.

Sie haben Fragen zum ICO oder IPO? Gern sind Ihnen unsere Experten für Finanzierungsfragen behilflich. Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren.

Weiterlesen
BaFin bestätigt Regulierungsfreiheit von Utility Tokens
Bärenmarkt in Kryptowährungen – jetzt Verluste nutzen!

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *