Die Errichtung einer Zweigniederlassung in Deutschland birgt für europäische Unternehmen einen ungeahnten Vorteil. Dieser wird im Folgenden aufgedeckt werden. Des Weiteren wird das für die Errichtung einer Zweigniederlassung in Deutschland einschlägige Aufsichtsrecht beleuchtet.
Erlaubnisfreiheit der Errichtung einer Zweigniederlassung
Ein Institut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum darf ohne Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten und darüber Zahlungsdienste erbringen. Voraussetzung hierfür ist die bereits im Ausland erteilte Lizenz an das die Zweigniederlassung errichtende Unternehmen.
Umfassender Aufgabenkatalog durch deutsches Geldwäschegesetz
Obwohl Unternehmen aus dem europäischen Ausland keine Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung brauchen, sollten sie die zahlreichen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen nach deutschem Recht beachten:
- Hierzu gehört nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) vornehmlich die Schaffung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen und die Einhaltung von speziellen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Notwendig ist insbesondere auch die Analyse der von den Geschäften des Unternehmens ausgehenden Risiken und deren Dokumentation.
- Des Weiteren ist auf Führungsebene ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen, der darüber wacht, dass die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen des GwG durch das Unternehmen beachtet werden.
Automatisiertes Kontenabrufverfahren
Die ausländischen Unternehmen sind zudem dazu verpflichtet, einen Datensatz mit sämtlichen Stammdaten der von ihnen in Deutschland geführten Konten sowie der dazugehörigen Kunden bereitzuhalten. Auf diesen Datensatz muss die BaFin jederzeitigen Zugriff haben. Die Daten müssen dabei ein strikt vorgegebenes Format erfüllen. Auch dies dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Abhilfe von Beschwerden
Des Weiteren müssen Unternehmen, die Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen möchten, ein Verfahren zur Abhilfe von Beschwerden ihrer deutschen Kunden einrichten. Dieses Verfahren muss den spezifischen Voraussetzungen des deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) genügen.
Beratung zur Zweigniederlassung in Deutschland
Unternehmen im europäischen Ausland können im Fall der Errichtung einer Zweigniederlassung in Deutschland von der Genehmigungsfreiheit profitieren. Es treffen sie indes nichtsdestotrotz weitreichende bankaufsichtsrechtliche Pflichten, deren genaue Erfüllung zwingend notwendig ist. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen ausländischen Unternehmen gern, ihre Zweigniederlassung in Deutschland erfolgreich aufzubauen. Unsere Experten stehen Ihnen gern auch als Compliance-Berater zur Verfügung.
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