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Wird eSport nun gemeinnützig?

Wird eSport nun gemeinnützig?Schon seit Jahren gibt es Streit darüber, ob eSport als Sport gilt und gemeinnützig sein kann. In einem Positionspapier für ein potenzielles „Ehrenamtsgesetz 2021“ hat sich nun die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zu dem Thema geäußert. Die erwartete Kehrtwende der Union in Sachen eSport ist allerdings ausgeblieben.

Bisher nur Rückschläge für die eSport-Szene

Bereits im Koalitionsvertrag mit der SPD hatte sich die Union 2018 dazu verpflichtet den eSport zu fördern. Bis vor Kurzem hat sich jedoch nichts getan. Die eSport-Szene musste sogar eine herbe Niederlage einstecken: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte die Anerkennung von eSport als Sportart aus wenig nachvollziehbaren Gründen verweigert.

Union will elektronische Sportsimulationen fördern

Umso größer war die Überraschung, als die Unionsfraktion beim Entwurf des „Ehrenamtsgesetz 2021“ plötzlich ankündigte, den eSport als gemeinnützig anzuerkennen. Die Ankündigung hat allerdings einen großen Haken: Die Unionfraktion möchte in § 52 der Abgabenordnung (AO), der die gemeinnützigen Zwecke aufzählt, folgenden Passus aufnehmen: „E-Sports fällt unter den Begriff Sport, soweit es sich um elektronische Sportsimulationen handelt“. Mit dieser neuen Regelung sollen Sportvereine mit eSport-Abteilungen vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit geschützt werden. Diese Regelung entspricht der Ansicht des DOSB. Dieser unterscheidet ebenfalls zwischen „eGaming“ und „elektronischen Sportartensimulationen“.

Spaltung der Szene droht

Die eSport-Szene hat den Vorschlag der Union daher eher verhalten aufgenommen. Die Szene freue sich zwar, dass sich CDU/CSU in die richtige Richtung bewegten, jedoch grenze dieser Vorschlag einen Großteil der Szene aus, so z.B. Hauke van Göns von esports.com. Von dem Vorschlag der Union würden nur E-Sports-Abteilungen profitieren, die z.B. „FIFA“, „Pro Evolution Soccer“ oder „NBA 2K“ spielten. Abteilungen mit anderen Spielen wie „League of Legends“ oder „Counter-Strike“ blieben außen vor, so die Webseite.

Auch der Präsident des E-Sport-Bund Deutschlands (ESBD), Hans Jagnow, fordert, dass die Politik eine ganzheitliche Lösung entwickelt, die alle möglichen Spielarten umfasst.

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Auch wir halten den Vorschlag der Unionsfraktion für einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings kritisieren wir, genau wie die eSport-Szene, die Beschränkung der Gemeinnützigkeit auf Sportsimulationen. Unseres Erachtens sollte die Gemeinnützigkeit auf alle elektronischen Spiele ausgeweitet werden. Es gibt keinen Grund, zwischen Sportsimulationen und anderen Spielen zu differenzieren. Ob Fußballsimulation, Strategiespiel oder Ego-Shooter – alle Spielarten fordern den eSportler kognitiv in ähnlicher Art und Weise. Auch der DOSB wäre unserer Meinung nach gut beraten, den eSport generell als Sportart anzuerkennen.

Weiterlesen:
Rückschlag für eSport – DOSB verweigert Aufnahme
Welche Vorteile ergeben sich aus der Gemeinnützigkeit?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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