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Doch keine Förderung des eSports?

Im Koalitionsvertrag schrieben sich die Regierungsparteien noch die Förderung des elektronischen Sports (eSport) auf die Fahne. Bisher hat sich jedoch nichts getan. Das Thema scheint für die Politik von keiner großen Wichtigkeit mehr zu sein – was können Sportvereine nun tun?

Neben erleichterten Visa-Bedingungen für ausländische Spitzensportler wollte sich die Große Koalition insbesondere um die Anerkennung des eSports als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts kümmern. Dieses Ziel scheint die Bundesregierung allerdings aus dem Blick verloren zu haben, wie aus einer Anfrage der FDP hervorgeht.

Vereine müssen für die steuerlichen Erleichterungen des Gemeinnützigkeitsrechts nicht auf eine Änderung der Abgabenordnung warten. Mit Hilfe geeigneter Satzungsregelungen können Vereine auch auf Grundlage klassischer gemeinnütziger Zwecke die Gemeinnützigkeit erlangen.

eSport doch kein Sport?, kicker eSport, 04.09.2018

Werden auch Sie als eSport-Verein bereits jetzt gemeinnützig – unsere Experten für Gemeinnützigkeitsrecht unterstützen Sie gerne.

Weiterlesen:
Kann eSport gemeinnützig sein?
Vereinssatzungen rechtssicher gestalten

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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