Die Nachfrage an gemeinnützigen Unternehmensformen in Deutschland wächst kontinuierlich. Als „kleine Schwester“ der gemeinnützigen GmbH kann eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft eine kostengünstige Alternative für Social-Business-Unternehmensgründer sein.
Stammkapital von nur einem Euro
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft ist die ideale Rechtsform für Unternehmer, die ein gemeinnütziges Unternehmen gründen wollen, ohne 25.000 Euro Stammkapital für eine gemeinnützige GmbH zur Verfügung zu haben. Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft kann mit nur einem Euro gegründet werden. Im Gegenzug muss sie über die Jahre allerdings weiteres Stammkapital ansparen. Meistens sind wirkliche Ein-Euro-Gründungen nicht überlebensfähig. Ein gewisses Mindeststartkapital ist schon deswegen erforderlich, damit die gemeinnützige Unternehmergesellschaft nicht sogleich nach ihrer Errichtung wieder in die Insolvenz fällt.
Große Ähnlichkeit mit gGmbH
Als „Mini-gGmbH“ teilt sich die gemeinnützige Unternehmergesellschaft viele Vorteile mit der gemeinnützigen GmbH:
- Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
- Keine persönliche Haftung der Gesellschafter
- Möglichkeit der Gründung als Einzelperson
Daneben sind allerdings Besonderheiten zu berücksichtigen. So muss das Stammkapital in bar aufgebracht werden, und eine Sachgründung ist nicht erlaubt. Daneben ist nicht jede Abkürzung des Namens zulässig. Während eine gemeinnützige GmbH sich als gGmbH bezeichnen darf, ist umstritten, ob eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft sich „gUG (haftungsbeschränkt)“ nennen darf.
Gesellschafter in gemeinnütziger UG
Gesellschafter einer UG haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vereinsmitglieder. Im Gegensatz zum Verein ist der Austritt aus der UG oder der Wechsel von Gesellschaftern aber erschwert – was für eine gewisse Beständigkeit im Kreis der Eigentümer sorgt.
Anders als ein Verein ist die UG zudem auf die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes angelegt. Daher weichen auch NPOs mit umfangreichen Zweckbetrieben gerne auf die gGmbH aus oder gründen eine Tochter-gUG für ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten.
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Bezeichnung „gUG (haftungsbeschränkt)“ nicht mehr zulässig
Gründung einer gemeinnützigen UG