DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Vorteile eines STO gegenüber anderen ICOs

Neben Currency Tokens und Utility Tokens haben sich Security Token Offerings (STOs) als mögliche Alternative der Unternehmensfinanzierung etabliert. Grund genug, einmal die Vorteile von STOs gegenüber anderen ICOs näher zu betrachten.

Vorteile eines STO gegenüber anderen ICOs

Welche Vorteile hat ein STO gegenüber anderen ICOs?

Ablauf eines STO

Der Ablauf eines STOs ist dem eines ICOs ähnlich. In beiden Fällen werden die Tokens in einem öffentlichen Bieterverfahren an interessierte Teilnehmer veräußert. Dieses Verfahren wird Token Sale genannt.

Der Verkauf erfolgt in beiden Fällen digitalisiert und automatisiert. Das Zustandekommen des Vertrages zwischen Käufer und Unternehmen wird dabei durch eine Software koordiniert und damit vereinfacht (sog. Smart Contracts). Bei einem STO stehen ausschließlich Security Tokens zum Verkauf. Das ist der wesentliche Vorteil eines STOs gegenüber anderen ICOs.

Erstellung eines Wertpapierprospekts

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bestätigt, dass ein Security Token in der Regel als Wertpapier eigener Art einzustufen ist. Anfang 2019 hat die BaFin den ersten Wertpapierprospekt zu einem STO genehmigt. Damit unterfällt ein STO dem Wertpapierprospektgesetz.

Im Gegensatz zu einem ICO, bei dem andere Arten von Tokens gehandelt werden, muss bei einem STO also stets einen Wertpapierprospekt durch das den Security Token herausgebende Unternehmen erstellt werden. Dieser Prospekt unterliegt dabei einer Vielzahl von Regelungen, deren Einhaltung von der BaFin nach einem strengen Maßstab überwacht wird. Die Ausgabe von Security Tokens trotz fehlender Genehmigung kann mit einer Geldbuße bis 500.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann die BaFin die Ausgabe des Security Tokens untersagen.

Vorteile eines STO für Käufer

Die Vorteile eines STO, die sich daraus gegenüber anderen ICOs ergeben sind Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu erstellende Prospekt ermöglicht dem Käufer einen vertieften Einblick in das Konzept des Unternehmens und macht die mit dem Kauf des Tokens erworbenen Rechte deutlich. Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben für den Prospekt und der Überprüfung durch die BaFin kann der Käufer auf die Rechtmäßigkeit des STO vertrauen.

Vorteile eines STO für emittierende Unternehmen

Ein STO bedeutet zwar einen hohen Aufwand für Unternehmen. Doch auch sie sind mit einem genehmigten Prospekt auf der sicheren Seite, denn die von ihnen bereitgestellten Informationen nehmen durch die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes hinreichend Rücksicht auf die Interessen potenzieller Käufer. Damit beugen Unternehmen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten mit Käufern vor. Zudem zeigt ein staatlich genehmigter Prospekt gegenüber potenziellen Käufern auch die Seriosität des Unternehmens.

Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn auch Sie in ein STO investieren oder selbst einen Coin anbieten möchten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterlesen:
Rechte aus dem Erwerb von Security Tokens
Video: Vor- und Nachteile der Unternehmensfinanzierung mit Security-Token

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *