Wer im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Produkte importiert und/oder an Verbraucher verkauft, muss unter anderem ihre Sicherheit gewährleisten.
Die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, die Hersteller und Importeure gleichermaßen treffen, sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Danach darf ein Produkt in Deutschland nur auf den Markt gebracht werden, wenn bei bestimmungsgemäßer oder naheliegender Verwendung keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen besteht. Importeure sollten also zunächst prüfen, ob eventuelle Sicherheitsrisiken von ihren Produkten ausgehen könnten.
Strenge Sicherheitsvorgaben für bestimmte Produkte
Im nächsten Schritt sollten Importeure prüfen, ob ihr Produkt unter eine der elf Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) fällt. Die Verordnungen stellen an bestimmte Gruppen von Produkten spezielle bzw. zusätzliche Sicherheitsanforderungen. Die 9. ProdSV, regelt beispielsweise den Verkauf (juristisch korrekt: „Inverkehrbringen“) von Maschinen. Diese sektoralen Sonderregelungen haben gegenüber dem Produktsicherheitsgesetz Vorrang.
Fällt das Produkt unter eine CE-Richtlinie?
Unbedingt müssen Importeure auch darauf achten, ob ihr Produkt möglicherweise der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt. Nach § 7 Abs. 2 ProdSG ist es verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen, das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine Rechtsvorschrift ihre Anbringung vorschreibt.
Ob das jeweilige Produkt den Anforderungen einer CE-Richtlinie unterfällt und somit kennzeichnungspflichtig ist ist, kann auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden. Mit Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt und der Unterzeichnung einer EU-Konformitätserklärung tritt der Importeur letztlich dafür ein, dass sein Produkt den jeweils geltenden Vorschriften entspricht.
Erst wenn das Produkt mit allen einschlägigen Produktsicherheitsvorschriften in Einklang steht, darf es der Importeur in den europäischen Markt einführen und vertreiben.
Folgen eines Verstoßes gegen Produktsicherheitsvorschriften
Die Einhaltung der Produktsicherheitspflichten beruht nicht auf Freiwilligkeit. Bei Verstößen gegen eine ProdSV oder eine EU-Verordnung sind empfindliche Bußgelder möglich.
Neben den genannten bestehen aber noch zahlreiche weitere europäische und nationale Vorschriften, die es zu beachten gilt. Zu nennen sind hier u.a. das Verpackungsgesetz oder die REACH-Verordnung, die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Der Gesetzgeber macht es Importeuren und Herstellern nicht leicht. Unsere Berater für Zollrecht stehen Ihnen daher jederzeit gern für Fragen zur Verfügung.
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