Um Steuerbetrügern auf die Schliche zu kommen, hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), veranlasst durch Bundesfinanzminister Olaf Scholz, laut Medienberichten Informationen von Insidern gekauft. Dabei dürfte es sich um einen ähnlichen Vorgang handeln wie in Vergangenheit der Ankauf von Datenträgern von Steuersündern mit Vermögen in der Schweiz.
Daten ermöglichen Aufdeckung von Steuerbetrug
Für die Informationen zahlte das BZSt laut Medienberichten ca. zwei Millionen Euro. Die Informationen sollen vor allem eine hohe Anzahl in Deutschland lebende Personen, die insbesondere Immobilien in den Golfemiraten besitzen. betreffen. Die angeblichen Steuersünder wollten anscheinend ihr Vermögen in Dubai geheim halten und damit Steuern in Deutschland umgehen. Den deutschen Finanzbehörden ist es nun offenbar möglich, Einsicht in umfangreiche Daten hinsichtlich der Vermögenswerte von in Deutschland lebenden Personen, die Vermögen in Dubai besitzen, zu bekommen. Mit dieser Art von Auskunftsersuchen soll die Aufdeckung der Steuerstraftaten in beträchtlichem Ausmaß über die Staatsgrenzen hinweg erfolgen.
Finanzämter überprüfen Steuererklärungen
Die beschafften Daten liegen wohl bereits bei den örtlichen Finanzämtern. Diese stellen nun Untersuchungen an, ob abgegebene Steuererklärungen fehlende Angaben zu Vermögenseinkünften aus dem Ausland aufweisen. Ist dies der Fall, so werden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Auch bei nicht beträchtlichen Summen droht eine empfindliche Strafe.
Selbstanzeige kann noch abgegeben werden – zwingend in korrekter Weise!
Bevor es zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung kommt, können Betroffene eine strafbefreiende Selbstanzeige den Finanzämtern abgeben. Voraussetzung hierfür ist die Nichtentdeckung der Tat. Die Festlegung des Zeitpunktes für die Nichtentdeckung der Tat ist in diesen Fällen stark umstritten. Ähnlich verhält es sich in den Fällen von deutschen Airbnb-Vermietern mit Wohnungen im Ausland, worüber wir im Mai 2020 berichtet haben. Zur Wirksamkeit der Selbstanzeige müssen einige Voraussetzungen beachtet werden, wie z.B. das Vollständigkeitsgebot. Zwar klingt dies simpel, allerdings sind Selbstanzeigen in der Praxis oftmals komplex, da falsche oder unvollständige Angaben die Unwirksamkeit der Selbstanzeige zur Folge haben können. Daher sollte eine Selbstanzeige mithilfe eines Experten erstellt werden.
Selbstanzeige muss schnell abgegeben werden – die Zeit drängt!
Die strafbefreiende Selbstanzeige sollte schnellstens abgegeben werden. Erfolgt die Abgabe noch vor dem Abgleich der Daten mit den abgegebenen Steuererklärungen durch die Finanzämter, spricht einiges dafür, dass die Selbstanzeige noch wirksam eingereicht werden kann. Danach ist in aller Regel die Tat entdeckt und eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Einkünfte sind grundsätzlich auch in Deutschland steuerpflichtig
Das deutsche Steuerrecht knüpft für die Steuerpflicht grundsätzlich an zwei Merkmale an: Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt. Hat jemand eine Wohnung in Deutschland oder hält sich in Deutschland regelmäßig auf, wird er grundsätzlich mit seinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Unterlässt der Steuerpflichtige in Deutschland die Abgabe einer Steuererklärung oder macht keine Angaben zu Einkünften aus dem Ausland, macht er sich in aller Regel strafbar.
Zwar gibt es mit den allermeisten Ländern bilaterale Abkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden (sog. Doppelbesteuerungsabkommen), allerdings entbindet dies nicht von der Abgabe von Steuererklärungen.
WINHELLER berät rund um das Thema Selbstanzeige
Sollten Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen oder ist bereits gegen Sie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden, beraten Sie unsere Experten im Steuerstrafrecht gerne und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf. Selbstverständlich unterliegen unsere Berater der Schweigepflicht, sodass Sie sich uns anvertrauen können und Sie danach auf fundierter Grundlage entscheiden können, welche der Handlungsoptionen Sie nutzen wollen.
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