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Airbnb-Vermieter: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch möglich!

Airbnb-Vermieter: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch möglich!Wie wir berichteten, hat die deutsche Finanzverwaltung bereits im Mai 2018 ein Auskunftsersuchen an Irland, wo das Unterkunftsvermittlungsportal Airbnb seinen Firmensitz hat, gestellt. Ziel der Anfrage war es, die Daten der Nutzer sowie die Höhe der Einkünfte aus Vermietungen zu ermitteln. Dem Vernehmen nach werden die Daten nun an die örtlichen Finanzämter verteilt.

Airbnb-Vermietern droht Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

Die übermittelten Daten werden die Finanzbehörden anschließend mit den Steuererklärungen der Airbnb-Vermieter auf fehlende Angaben zu Vermietungseinkünften abgleichen. Die Nichtangabe oder Zuwenigangabe dieser Einkünfte stellt eine strafbare Steuerhinterziehung dar. Auch wenn der hinterzogene Betrag gering ist, kann die Steuerhinterziehung relativ hohe Strafen und empfindliche Nebenfolgen nach sich ziehen. Dies gilt erst recht für Gewerbetreibende, die „zuverlässig“ sein müssen, sowie Beamte, Bedienstete im öffentlichen Sektor und Berufsträger. So ist eine Sanktion zusätzlich zu der durch das Finanzamt bzw. Staatsanwaltschaft möglich. Auch die Grenze zur Vorstrafe ist bei Steuerhinterziehung schnell erreicht und kann sich dann äußerst negativ auf das berufliche Fortkommen auswirken.

Was tun? Strafbefreiende Selbstanzeige einreichen!

Betroffene können eine Strafe derzeit noch durch eine Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden abwenden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur möglich, so lange die Tat noch nicht entdeckt ist. Wann genau die Tat als entdeckt gilt, ist umstritten. Weil auch ausländische Behörden als Tatentdecker in Frage kommen, gehen einige Stimmen bereits von einer Entdeckung mit dem Zeitpunkt aus, in dem die irischen Behörden Kenntnis von den Vermietungen erlangen. Diese Auffassung halten wir allerdings für verfehlt, da die Kenntniserlangung von einer Steuerquelle allein noch keine Tatentdeckung begründet.

Wann ist es zu spät für eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige wird bei den Airbnb-Einkünften also in aller Regel noch bis zum Abgleich der Nutzungsdaten mit den Steuererklärungen der betroffenen Vermieter durch das Finanzamt möglich sein. Wann genau das sein wird, ist von behördeninternen Abläufen abhängig und daher nur schwer vorherzusagen. Betroffenen ist anzuraten, möglichst schnell zu reagieren und das verbleibende Zeitfenster zu nutzen.

Selbstanzeige: Der Teufel steckt im Detail

Essentiell für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ist ihre Vollständigkeit. Das heißt, der Steuerpflichtige muss alle fehlenden Angaben nachholen. Bei Einkünften aus der Airbnb-Vermietung besteht dabei die Schwierigkeit, Art und Umfang der Steuern zu überblicken: So können für eine Vermietung neben der Einkommensteuer auch Übernachtungsteuer, Kulturförderabgabe, Tourismustaxe oder Beherbergungsteuer sowie in Einzelfällen auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen. Laien ist daher zu raten, die Selbstanzeige durch einen Experten erstellen zu lassen. Sollten die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige nämlich nicht eingehalten werden, gelangt man nicht in den Genuss der Straffreiheit, sondern präsentiert der Behörde die Beweise auf dem Silbertablett.

Es bleibt nicht bei steuerlichen Risiken

Neben den steuerlichen Folgen droht auch das Risiko einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. In den meisten deutschen Großstädten gelten Zweckentfremdungsverbote für Wohnraum, worunter auch die Vermietung der eigenen Wohnung über Airbnb fallen – auch wenn hier vieles noch nicht abschließend geklärt ist.

Unsere Experten beraten zu Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Gerne unterstützen unsere erfahrenen Rechtsanwälte Sie bei der Prüfung, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist, sowie gegebenenfalls bei der Erstellung einer Selbstanzeige und prüfen, ob Ihr Sachverhalt unter ein Zweckentfremdungsverbot fällt. Sollte gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet worden sein, prüfen wir gerne, ob Beweisverwertungsverbote vorliegen und legen gerne gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie fest. Sie erreichen uns unter info@winheller.com oder 069 76 75 77 80.

Weiterlesen:
Airbnb-Vermietern droht Strafe wegen Steuerhinterziehung!
So funktioniert eine Selbstanzeige

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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