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Verlust der Gemeinnützigkeit: Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung

Die Entscheidung der Essener Tafel, nur noch Bedürftige mit deutschem Pass zu versorgen, hatte deutschlandweit für Diskussionen gesorgt. Eine rechtliche Dimension bekam der Fall, nachdem die Kleinpartei „Allianz Deutscher Demokraten“ (ADD) kürzlich Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung stellte.

Beschränkung der Neuaufnahme auf deutsche Staatsangehörige

Der Verein „Essener Tafel e.V.“ sammelt, wie auch die übrigen deutschlandweit tätigen Tafeln, Lebensmittel und verteilt diese an Bedürftige. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Nachfrage und des Ausländeranteils unter den Empfängern der Tafel von 75 Prozent hatte sich der Vorstand dazu entschieden, nur noch Bedürftige mit deutschem Pass als „Neukunden“ aufzunehmen. Ein Grund für diese Entscheidung sei auch gewesen, dass sich ältere sowie alleinerziehende Leistungsempfängerinnen vermehrt durch aggressive Ausländer in den Warteschlangen belästigt gefühlt hätten. Die Entscheidung hatte für hitzige Debatten an Stammtischen und in der Politik gesorgt.

Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung

Die türkischstämmige und offenbar AKP-nahe Partei ADD nutzte die Gelegenheit zur eigenen Profilierung: Sie will ein eigenes Bedürftigtenhilfswerk für Muslime aufbauen; gleichzeitig stellte sie Strafanzeige gegen den Vorstand der Essener Tafel. Aufgrund der Beschränkung auf die deutsche Nationalität sei der Tafel die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Da der Verein bereits die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit verloren, aber dennoch die daraus erwachsenden Steuervorteile genossen habe, hätten sich die Verantwortlichen zudem der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Die Strafanzeige soll die Überprüfung des Sachverhalts und den Entzug der Gemeinnützigkeit zur Folge haben.

Gemeinnützigkeit der Essener Tafel in Gefahr?

Ob die Essener Tafel tatsächlich ihre Gemeinnützigkeit gefährdet oder die Vorstandsmitglieder sich gar der Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben, ist allerdings mehr als fraglich. So ist zwar richtig, dass sich ein gemeinnütziger Verein der Förderung der Allgemeinheit verschreiben und daher grundsätzlich alle Menschen gleich fördern muss. Allerdings kann es auch immer sachliche Gründe geben, die eine bevorzugte Förderung bestimmter Personengruppen rechtfertigen. Ein solcher sachlicher Grund könnte mit der Begrenztheit der Lebensmittel und dem bereits erhöhten Ausländeranteil durchaus vorliegen.

Mildtätigkeit erfordert keine Förderung der Allgemeinheit

Daneben ist zu bedenken, dass die Tafeln meist wegen ihrer mildtätigen Arbeit steuerbegünstigt sind, die gar keine Förderung der Allgemeinheit verlangt. Die Verfolgung mildtätiger Zwecke setzt lediglich die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen voraus; die Förderung der Allgemeinheit ist in diesen Fällen gerade nicht erforderlich.

Steuerhinterziehung bei Verlust der Gemeinnützigkeit

Ein Entzug der Gemeinnützigkeit scheint somit für die Essener Tafel vorerst nicht zu drohen. Damit ist auch eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nicht zu befürchten. Sie käme sowieso nur für diejenigen Vorstände in Betracht, die von den fehlenden Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung wussten und diese dennoch in Anspruch genommen haben.

Presseberichten zufolge sieht das auch die Staatsanwaltschaft so. Die Anzeige wird damit keine Folgen für die Essener Tafel haben. Grundsätzlich ist der Verlust des steuerbegünstigten Status aber eine große Gefahr für Nonprofit-Organisationen. Zum einen versiegen so Einnahmequellen wie etwa Spenden und fallen Steuern für wirtschaftliche Betätigungen an. Im schlechtesten Fall kommt es außerdem zu einer Nachversteuerung von Einnahmen rückwirkend für bis zu 10 Jahre. Vielfach führt dies zur Insolvenz der Organisation, da entsprechende Gelder schon allein aufgrund des zeitnahen Mittelverwendungsgebots nicht vorgehalten werden dürfen. Schlimmstenfalls haften die (auch früheren) Vorstände für die Steuerschulden, sollte der Verein diese nicht begleichen können.

Die Essener Tafel hat die Beschränkung des Neukundenkreises übrigens mittlerweile wieder aufgehoben, da der Anteil ausländischer Kunden zurückgegangen sei. Sollte es in Zukunft erneut zu Engpässen in der Versorgung kommen, wolle man zunächst Alleinerziehende, Familien mit minderjährigen Kindern und Senioren aufnehmen – unabhängig von ihrer Herkunft.

Partei stellt Strafanzeige gegen Essener Tafel – wegen Steuerhinterziehung, Focus online, 03.03.2018

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Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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