- Grundsätze guter Stiftungsführung,
- Foundation Governance und
- Non-Profit Governance.
Etabliert werden kann ein solcher Kodex in der Stiftungssatzung oder in einer speziellen Geschäftsordnung für die Stiftungsorgane.
Vorteile durch die Einführung von Grundsätzen guter Stiftungsführung
Nachfolgend möchten wir einige ausgewählte Gründe vorstellen, die für die Einführung von „Grundsätzen guter Stiftungsführung“ sprechen:
- Selbstkontrolle des Stiftungsvorstands
Anders als bei gewerblichen Unternehmen sind Stiftungen rechtlich verselbstständigt und haben weder Eigentümer noch Gesellschafter. Es fehlt somit ein den Vorstand disziplinierendes Eigentümerinteresse. Soweit Stiftungen dem gesetzlichen Leitbild entsprechen, haben sie zudem nur ein Organ, den Vorstand. Es gibt keine interne Kontrolle des Stiftungsvorstandes durch ein Kontrollorgan.
Durch die Einführung von „Grundsätzen guter Stiftungsführung“ wird dem Vorstand ein Erfolgsrezept – die sog. Best Practice – für eine gute Stiftungsführung gegeben. Sie dienen dem Vorstand als Leitlinie und ermöglichen ihm eine Selbstkontrolle bei der Umsetzung des Stiftungszwecks. Doch auch in den Fällen, in denen ein Kontrollorgan in der Form eines Kuratoriums, Stiftungsrats oder Verwaltungsrats existiert, können die „Grundsätze guter Stiftungsführung“ ein Maßstab für die Kontrolle des verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Handelns der Stiftungsorgane sein. Verstößt der Stiftungsvorstand gegen den Maßstab, macht er sich im Schadensfall womöglich schadensersatzpflichtig.
- Geringere Haftungsrisiken für zukünftige Vorstände
Oft haben die Vorstände von kleineren Stiftungen und Familienstiftungen mit ihrer Bestellung erstmalig Berührungspunkte mit dem Stiftungswesen. Es liegt in der Natur der Sache, dass einem unerfahrenen Stiftungsvorstand das notwendige Know-how für eine gute Stiftungsführung fehlt. Hier kann die Einführung von „Grundsätzen guter Stiftungsführung“ sinnvoll sein, um dem Vorstand den notwendigen Orientierungsrahmen zu bieten. So kann ein mögliches Haftungsrisiko für den Vorstand übersichtlicher und damit beherrschbar gemacht und eine effektive Stiftungsarbeit über Generationen hinweg sichergestellt werden.
- Grundsätze leicht zu ändern
Der Stifterwille manifestiert sich in der Satzung der Stiftung. Nach Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde kommt eine Änderung der Satzung in der Regel nur in Betracht, wenn dies durch die Stiftungssatzung oder gesetzlich zugelassen ist. Der Stifter kann jedoch die von ihm gewünschte Stiftungsführung in ein externes Dokument überführen, welches – abhängig von der vom Stifter getroffenen Regelung – später noch unkompliziert angepasst werden kann. Es sind dann weder die hohen gesetzlichen Anforderungen für eine Satzungsänderung zu beachten, noch muss hier mit der Stiftungsbehörde diskutiert und verhandelt werden.
- Wirtschaftlichkeit durch Investmentgrundsätze
Die Formulierung von Investmentgrundsätzen ermöglicht es, einen gewissen „Professionalisierungsstandard“ bei der Verfolgung des Stiftungszwecks langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig bieten Investmentgrundsätze in einem von der Satzung unabhängigen Dokument eine höhere Flexibilität, sodass gezielter und schneller auf Marktveränderungen reagiert werden kann, ohne mit dem Stifterwillen in Konflikt zu geraten.
Sie haben bereits eine Stiftung gegründet oder spielen mit dem Gedanken, eine Unternehmens- oder Familienstiftung zu gründen? Gerne unterstützen unsere erfahrenen Anwälte für Vermögensfragen und Nachfolgegestaltung Sie bei der Gründung einer Stiftung und der Einführung von Grundsätzen guter Stiftungsführung. Zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zuzukommen.
Weiterlesen:
Stiftungsvorstände sind meist sozialversicherungspflichtig – Vorsicht Haftungsfalle
Nachfolgeplanung mit Familienstiftungen