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Unternehmensnachfolge mit einer Stiftung: Diese Möglichkeiten gibt es

Unternehmensnachfolge mit einer Stiftung: Diese Möglichkeiten gibt es

Kürzlich machte Yvon Chouinard, Begründer der Outdoor-Marke Patagonia, mit der Spende seines Unternehmens an eine Klimaschutzstiftung Schlagzeilen. Das Unternehmen im Wert von geschätzt drei Milliarden Dollar wurde – zumindest zum Großteil – an die eigens dafür gegründete Stiftung Holdfast Collective übertragen, die das Ziel verfolgt, mit den aus dem Bekleidungsunternehmen geschöpften jährlichen Gewinnen in Millionenhöhe dem Klimawandel entgegenzutreten.

Ein kleinerer Teil an Aktien wurde einer Treuhandgesellschaft zugeführt. Die Kontrolle über die Stiftung obliegt weiterhin Chouinard und seiner Familie. Diese Übertragung hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Wir erklären, welche Möglichkeiten für Unternehmensnachfolgen durch Stiftungen existieren.

Gründe für die Errichtung einer Stiftung

Unabhängig davon, welche der im Folgenden dargestellten Ausgestaltungsformen gewählt wird, empfiehlt es sich stets, die Möglichkeit einer Stiftungserrichtung in die (Unternehmens-)Nachfolgeplanung einzubeziehen. Dafür gibt es viele Gründe, unter anderem:

  • Dauerhafter Erhalt des Unternehmens statt Zerschlagung im Erbfall oder Verkauf
  • Unternehmerische Beteiligung weiterhin durch die Familie möglich (bei Familien- und Doppelstiftungen)
  • Finanzielle Versorgung der Nachkommen und/oder sinnstiftende Widmung des Unternehmens zur Erreichung eines gemeinnützigen Zwecks

Zudem gehen die verschiedenen Stiftungsformen mit weiteren, spezifischen Vorteilen einher.

Unternehmensnachfolge mit einer Familienstiftung

Eine Familienstiftung ist den Vermögensinteressen einer bestimmten Familie gewidmet. Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind. Darunter fallen sämtliche Vorteile, die die begünstigte Familie aus dem Stiftungsvermögen ziehen kann.

Wird ein Unternehmen an eine Familienstiftung übertragen, kann damit zugleich die fortwährende Kontrolle der begünstigten Familienmitglieder über das Unternehmen gesichert werden. Die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen kann allerdings eine Besteuerung auslösen, wenn nicht von speziellen Verschonungsregelungen Gebrauch gemacht werden kann.

Die von der Stiftung empfangenen Leistungen sind bei den begünstigten Familienmitgliedern steuerpflichtig. Nach Ansicht der Finanzverwaltung handelt es sich hierbei um Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Einkommensteuergesetz, die pauschal mit 25% versteuert werden können (sog. Abgeltungssteuer).

Steuervorteile einer gemeinnützigen Stiftung

Im Gegensatz zur Familienstiftung setzt eine gemeinnützige Stiftung ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabenordnung (AO) ein und fördert die Allgemeinheit daher auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet. Dazu zählt durch das Jahressteuergesetz 2020 auch der Klimaschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), der im Fall Patagonia einschlägig sein könnte.

Als gemeinnützig anerkannte Körperschaften profitieren von erheblichen Steuerprivilegien, sind jedoch betreffend die Verwendung ihrer Mittel auf der anderen Seite streng gebunden. Eine Ausschüttung an nahe Angehörige des Stifters ist gem. § 58 Nr. 6 AO zwar möglich, allerdings nur in Höhe von bis zu einem Drittel der Erträge.

Hinsichtlich der Steuerpflicht der Unternehmensgewinne aufseiten der Stiftung kommt es darauf an, welchen Einfluss die Stiftung auf den laufenden Geschäftsbetrieb hat. Solange die Stiftung keinen laufenden Einfluss ausübt, gelten die Geschäftsanteile als Teil der Vermögensverwaltung und die Gewinnausschüttungen wären steuerfrei. Sollte die Stiftung jedoch in den täglichen Betrieb eingreifen, wäre die Beteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu werten und damit steuerpflichtig.

Die Doppelstiftung – der goldene Mittelweg?

Bei der sog. Doppelstiftung handelt es sich um eine spezielle Kombination der oben genannten Stiftungsformen. Hierzu werden eine Familien- und eine gemeinnützige Stiftung errichtet, die beide an einem Unternehmen beteiligt sind.

Die Familienstiftung hält hierbei Anteile, die den Großteil der Stimmrechte im Unternehmen vermitteln, um die Geschicke in den Händen der Familie zu halten. Die gemeinnützige Stiftung hingegen erhält den Großteil der Unternehmensgewinne, um diese zum Wohle der Allgemeinheit verwenden zu können.
In diesem Modell können die Vorteile beider Stiftungsformen optimal genutzt werden.

Umfassende Beratung für rechtssichere Nachfolgeplanung

Nachfolgeplanung ist ein schwieriges Terrain, sowohl menschlich als auch (steuer-)rechtlich. Lassen Sie sich durch unsere Experten beraten, um das auf Sie zugeschnittene Stiftungsmodell für Ihre rechtssichere Nachfolgeplanung zu finden.

Ob zum Wohle des Planeten, Ihrer eigenen Familie oder beidem: Gerne stehen wir Ihnen telefonisch (069 76 75 77 80) oder per E-Mail (info@winheller.com) zur Verfügung!

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Vorteile des Doppelstiftungsmodells
Finanzielle Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge

Elmar Krüsmann

Rechtsanwalt Elmar Krüsmann ist auf die Beratung von Nonprofit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert. Oftmals ist er dabei auch mit grenzüberschreitendem Bezug tätig.

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