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Umwandlung eines Vereins in eine Stiftung – So geht’s

Umwandlung eines Vereins in eine Stiftung – So geht'sLeidet ein Verein unter sinkenden Mitgliederzahlen, wirkt sich dies nicht nur negativ auf die Vereinsarbeit aus. Sinkt die Zahl der Mitglieder unter die gesetzliche Mitgliederzahl von mindestens drei Mitgliedern, droht auch der Verlust der Rechtsfähigkeit des Vereins. Als Lösung bietet sich in einem solchen Fall die Umwandlung des Vereins in eine Stiftung an.

Vorteile einer Stiftung

Gerade Vereine mit einer geringen Mitgliederzahl haben häufig das Problem, dass eine Mitgliederversammlung mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig ist. Dadurch wird der Handlungsspielraum des Vereins stark eingeschränkt. Ein Vorteil einer Stiftung gegenüber dem Verein besteht in solchen Fällen darin, dass eine Stiftung keine Mitglieder kennt. Eine Mindestmitgliederzahl ist also nicht nötig und auch nicht möglich.

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Steuerlich kann aber auch eine Stiftung selbstverständlich gemeinnützig sein. An der steuerlichen Privilegierung der Organisation würde sich durch eine Umwandlung in eine Stiftung daher nichts ändern. Zwar verlangt die Errichtung einer Stiftung nach einem gewissen Vermögen. Finanziert der Verein seine Aktivitäten bereits aus einem großen Vereinsvermögen, stellt diese Voraussetzung jedoch selten ein Problem dar.

Ablauf der Umwandlung

Eine klassische Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes ist rechtlich allerdings nicht möglich. Der Verein kann somit nicht direkt seine Rechtsform in die einer Stiftung ändern. Die Stiftung muss daher zunächst separat errichtet werden. Je nach Ausgestaltung der Vereinssatzung kann anschließend das Vermögen des Vereins im Rahmen eines Verkaufs des Vermögens oder einer Schenkung auf die Stiftung übertragen werden. Der Verein wird danach aufgelöst. Sind sowohl der Verein als auch die Stiftung steuerlich als gemeinnützig anerkannt, erfolgt die Umwandlung steuerfrei. Lediglich in einigen Fallkonstellationen kann Grunderwerbsteuer anfallen, unabhängig davon, ob der Verein oder die Stiftung steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind.

Beratung zur Umwandlung eines Vereins

Durch die Umwandlung eines Vereins in eine Stiftung können die ehemaligen Vereinsmitglieder die bisherigen Vereinsaktivitäten fortsetzen und den Verlust der Rechtsfähigkeit des Vereins vermeiden. Für die Durchführung der Umwandlung sollten Stiftungs- und Steuerexperten hinzugezogen werden, um negative rechtliche oder steuerliche Folgen zu vermeiden. Gerne sind Ihnen unsere erfahrenen Berater bei der Umwandlung behilflich.

Für Berufsverbände eignet sich das Modell der Umwandlung in eine Stiftung übrigens nicht. Berufsverbänden ist eine große Anzahl von Mitgliedern immanent. Leidet ein Berufsverband unter sinkenden Mitgliederzahlen, bietet sich stattdessen eher die Verschmelzung mit einem anderen Berufsverband an.

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Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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