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Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen: Steuerbefreiung für Privatlehrer

Feb. 26, 25 • UmsatzsteuerKeine Kommentare
Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen: Steuerbefreiung für Privatlehrer

Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 neu gefasst und an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. Eine wichtige Änderung ist die ausdrückliche Aufnahme von Bildungsleistungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden, die mit Schul- und Bildungsaufgaben betraut sind. Dazu gehören auch in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betriebene allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen sowie staatliche Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes.

Steuerbefreiung für Bildungsleistungen durch Privatlehrer

Neu ist auch die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen, die von Privatlehrern erbracht werden. Als Privatlehrer gelten natürliche Personen, die an Schulen oder Hochschulen unterrichten, ohne dass sie selbst einer Erlaubnis oder Bescheinigung bedürfen. Diese Regelung betrifft insbesondere Subunternehmer steuerbefreiter Bildungsträger und stellt sicher, dass deren Honorare nicht mit nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer belastet werden. Der Umfang der begünstigten Leistungen wurde erweitert und umfasst nun Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Leistungen.

Dies ermöglicht es den zuständigen Behörden, für mehr Bildungsangebote als bisher Bescheinigungen auszustellen. Entgegen ursprünglichen Planungen wurde das Bescheinigungsverfahren nicht abgeschafft. Zudem wurde ein Anwendungsvorrang des § 4 Nr. 15b und 15c UStG geregelt, der Bildungsleistungen im Rahmen von Eingliederungsleistungen nach SGB II, Leistungen der Arbeitsförderung nach SGB III sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX betrifft.

Wer sollte daher seine Ausgangsleistungen überprüfen?

  • private Bildungseinrichtungen und Schulen
  • selbstständige Lehrer und Dozenten
  • Anbieter von Aus- und Fortbildungen
  • Nachhilfelehrer und Musikschulen
  • Fahrschulen (für bestimmte Führerscheinklassen)
  • Anbieter von Onlinekursen und Webinaren

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zu diesen Änderungen bereits ein erläuterndes Schreiben veröffentlicht. In dem Entwurf dieses BMF-Schreibens wird der Gesetzestext in mehreren Punkten konkretisiert.

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Weiterlesen:
Erster Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Neuerungen für NPOs

Anna Danner

Anna Danner ist Steuerberaterin und seit April 2024 Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen.

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