Was ist ein Stiftungsgeschäft?

Was ist ein Stiftungsgeschäft?Wer Schuhe braucht, geht in ein Schuhgeschäft – gibt es für Stifter dann das Stiftungsgeschäft? Nein, denn Stiftungen sind nicht nur juristische Maßanfertigungen, sie müssen vor allem durch den Stifter selbst erschaffen werden. Im sog. Stiftungsgeschäft kommt diese Erschaffung zum Ausdruck. Juristisch ausgedrückt ist das Stiftungsgeschäft die verbindliche Willenserklärung, eine Stiftung errichten zu wollen. Die Verbindlichkeit dieser Erklärung führt sogar dazu, dass die Stiftung später einen Anspruch gegen den Stifter auf Zuwendung der im Stiftungsgeschäft versprochenen Vermögenswerte hat.

Zwingender Bestandteil des Stiftungsgeschäfts ist somit insbesondere die genaue Aufzählung der Vermögenswerte, die das Stiftungskapital bzw. Grundstockvermögen bilden sollen. Weiterhin müssen Bestimmungen über Name, Sitz, Zweck und Vorstand der Stiftung getroffen werden. Diese Bestimmungen finden sich auch in der Stiftungssatzung wieder, die ebenfalls Bestandteil des Stiftungsgeschäftes ist und die Tätigkeit der Stiftung für die Ewigkeit regeln soll. Rechtsfähig und damit „lebendig“ ist die Stiftung aber übrigens erst, wenn sie durch die zuständige Stiftungsbehörde anerkannt wurde.

Weiterlesen:
Errichtung einer Stiftung: Das müssen Stifter beachten

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Porträt vom Autor

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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