Steuerfreie Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler

Steuerfreie Feiertags- und Nachtzuschläge für Profi-Sportler

Gilt die Reise im Mannschaftsbus für Profisportler als Arbeitszeit?

Gilt die Reise im Mannschaftsbus für Profisportler als Arbeitszeit? Mit dieser Frage musste sich das Finanzgericht (FG) Düsseldorf befassen, da es zu entscheiden hatte, ob hierbei gezahlte Nachtzuschläge steuerfrei sind oder nicht.

Anreise im Mannschaftsbus ist Arbeitszeit

Die Finanzverwaltung war noch der Auffassung gewesen, dass die Fahrt nicht als Arbeitszeit zu werten sei. Profisportler werden aber mitunter nicht nur für ihre Arbeit auf dem Platz bezahlt, sondern auch für die weiteren zum Sport- und Mannschaftsbetrieb gehörenden Tätigkeiten. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf bezog daher insbesondere den Arbeitsvertrag in die Bewertung mit ein, wonach die Spieler und Betreuer verpflichtet waren, die Anreise zu Auswärtsterminen im Mannschaftsbus zu absolvieren. Demnach gelte die Reise auch als Arbeitszeit, so das FG.

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Erfolgt die Fahrt an einem Sonn- oder Feiertag oder über Nacht, bleibt der zusätzlich zum regulären Lohn gezahlte Zuschlag daher steuerfrei.

Arbeitsverträge sorgfältig gestalten

Sportvereine mit Profisportlern stehen vielen Herausforderungen gegenüber. Nicht nur müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden, auch das Vereins- und das Gemeinnützigkeitsrecht bergen einige Hürden. Arbeitsverträge mit bezahlten Sportlern und Betreuern sollten daher sorgfältig gestaltet werden, um rechtliches Foulspiel zu vermeiden. Unsere erfahrenen Anwälte sind Ihnen dabei gerne behilflich.

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019, Az. 14 K 1653/17 L (Revision am BFH unter Az. VI R 28/19)

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Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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