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SPD darf Thilo Sarrazin aus Partei ausschließen

Parteiausschluss Thilo Sarrazin

Parteien dürfen ein Mitglied dann ausschließen, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt.

Nachdem die SPD schon 2010 und 2011 versucht hatte, Thilo Sarrazin aus der Partei auszuschließen, hat ein Berliner Schiedsgericht dem Antrag der Partei nun im dritten Anlauf stattgegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – Thilo Sarrazin hat angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen.

Hohe Hürden für Parteiausschluss

Damit Parteien ihren Auftrag erfüllen und an der politischen Willensbildung teilnehmen können, müssen sie demokratisch organisiert sein. So will es das Gesetz. Das Recht auf Meinungsfreiheit müssen sie aber nicht grenzenlos gewähren, sondern dürfen ein Mitglied dann ausschließen, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Ob diese strengen Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens festgestellt werden. Dabei sind rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten – die Kontrolle der Entscheidung auf Fehler im Rahmen einer zweiten Instanz gehört dazu. Ob Thilo Sarrazin endgültig aus der SPD ausgeschlossen wird, ist daher noch offen: Er hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Am Ende könnte sogar ein Gerichtsprozess stehen.

Ausschluss aus Verein ohne Verfahren möglich

Während das Parteiengesetz ein Verfahren für den Ausschluss vorschreibt, sind Vereine in der Satzungsgestaltung freier und können auf ein Verfahren zum Vereinsausschluss verzichten. Aber nicht nur in diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Ausschluss aus dem Verein rechtmäßig ist. Regelmäßig müssen die Gerichte auch die Frage klären, ob das Verfahren den elementaren rechtsstaatlichen Normen genügt und ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Unter anderem muss dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu den erhobenen Vorwürfen zu nehmen.

Streit vermeiden, Satzung prüfen

Um Streit zu vermeiden, ist es empfehlenswert, frühzeitig die Satzung zu prüfen, ob die grundlegenden Punkte geregelt sind:

  • Wer ist für den Ausschluss zuständig?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Welche Rechte hat das betroffene Mitglied?
  • Welche Fristen sind zu wahren?

Gibt die Satzung keine Antworten auf diese Fragen, besteht Handlungsbedarf. Vereinsinterne Konflikte werden immer öfter auch vor den Gerichten ausgetragen. Das muss nicht sein. Sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihre Satzung – zum Fixpreis. Melden Sie sich gerne unter info@winheller.com.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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