Mit ihrer Entscheidung, Käufe und Verkäufe von Bitcoin der Umsatzsteuer zu unterwerfen, steht die deutsche Finanzverwaltung auf dem europäischen Kontinent zunehmend alleine da. Nachdem zuletzt Spanien erklärt hatte, keine Umsatzsteuer auf Bitcoin-Transaktionen zu erheben, schließt sich nun auch das Nicht-EU-Land Schweiz dieser Auffassung an.
Bitcoin gleichwertig mit staatlichem Geld
Bereits vor einem Jahr hat der Bundesrat der Schweiz einen Bericht veröffentlicht, wonach Bitcoin so zu behandeln seien, wie staatliche Währungen auch. Da auch auf Umsätze mit Euro und Schweizer Franken keine Mehrwertsteuer erhoben wird, ist es nur konsequent, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) entschieden hat, dass dies auch für Bitcoin gilt. Dies erklärte sie im Zuge einer Anfrage mehrerer Schweizer Bitcoin-Unternehmen.
Europäisches Mehrwertsteuersystem beachten
Zusammen mit der Regulierung durch die Finanzaufsicht FINMA schaffen die Eidgenossen somit ein günstiges Umfeld für den Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Unternehmen, die vom Standort Schweiz profitieren möchten, müssen eventuell jedoch abweichende Entscheidungen zur Umsatzsteuerbarkeit beachten. So könnten sie bei einem Verkauf von Bitcoin an deutsche Kunden nach der Europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie zur Entrichtung von Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus verpflichtet sein.
Unser Team aus dem Bereich virtuelle Währungen kann Ihnen nicht nur einen Überblick über die unterschiedlichen Steuerpflichten in Europa verschaffen. Wir beraten sie auch gerne dabei, wie sie ihr Unternehmen in Einklang mit allen sonstigen Regulierungen wie z.B. Anti-Geldwäsche-Vorschriften strukturieren.
Weiterlesen:
Bitcoin und Steuer
Spanien erklärt Umsatzsteuerfreiheit von Bitcoin