In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen der Zoll gezielt Bargeldkontrollen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vornimmt. Es gibt daher einige wichtige Grundsätze, die von jedem beachtet werden müssen, der mit 10.000 Euro oder mehr über Grenzen reist.
Anmeldung bei Einreise und Ausreise
Zunächst ist der Zeitpunkt der Anmeldung zu beachten. Viele Reisende gehen von der – zwar richtigen – Annahme aus, dass Bargeld bei der Einreise anzumelden ist. Weniger bekannt ist jedoch, dass Bargeld auch bei der Ausreise angemeldet werden muss. Wer also beispielsweise mit 13.000 Euro von Deutschland in die USA reisen möchte, muss zwei Anmeldungen vornehmen: Die erste bei der Zollstelle des Abreiseortes und die zweite bei der Zollstelle des Anreiseortes. Gerade für die Anmeldung bei der Abreise ist es wichtig, dass im Vorhinein Informationen darüber eingeholt werden, wo sich die Zollstelle befindet. Auf den Flughäfen ist eine Anmeldung nämlich grundsätzlich vor der Sicherheitskontrolle abzugeben, so auch beim Zoll im Frankfurter Flughafen.
Ordnungswidrigkeitsverfahren kann bei der Gepäckkontrolle beginnen
Wird die Anmeldung nicht vorgenommen, kann andernfalls bereits das Durchleuchten des Handgepäcks zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens führen, wobei die Zollämter grundsätzlich 25 % des mitgeführten Betrages für die zu erwartende Strafe einbehalten.
Wenn mehrere Personen zusammen reisen, sollte des Weiteren darauf geachtet werden, wieviel Bargeld jeder einzelne mit sich führt. Die Anmeldepflicht gilt immer für diejenige Person, die das Bargeld mit sich führt. Irrelevant ist dann, ob das Geld in den eigenen Taschen auch für die Begleitperson bestimmt ist. Wurde das Geld nicht angemeldet, ist der Zoll rigoros. In diesem Fall sollte eine Aufteilung des Geldes vor Reiseantritt vorgenommen werden.
Kostenfreie Anmeldung in der EU
Die Anmeldung ist in der EU kostenfrei. Auch bei Überschreiten der 10.000 Euro-Grenze fallen keine Steuern oder Abgaben an. Sollte trotz Anmeldepflicht keine Anmeldung abgegeben worden sein, drohen hingegen Geldstrafen bis zu einer Million Euro.
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