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Reform des Transparenzregisters: Bundesrat setzt sich für Vereine ein

Reform des Transparenzregisters: Bundesrat setzt sich für Vereine einIm Zuge der geplanten Reform des Transparenzregisters möchte der Gesetzgeber die Anforderungen des Transparenzregisters verschärfen. So ist etwa geplant, dass die sog. Mitteilungsfiktion gestrichen werden soll. Dieses Vorhaben hat der Bundesrat kürzlich in einer Stellungnahme scharf kritisiert.

Was ist die Mitteilungsfiktion?

Die sog. Mitteilungsfiktion besagt vereinfacht, dass Vereine und andere NPOs keine Meldungen an das Transparenzregister vornehmen müssen, wenn sich die Angaben zu ihren Vorständen aus anderen Registern, wie z.B. dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister entnehmen lassen. Diese Regelung möchte der Gesetzgeber künftig streichen. Die Folge: Vereine müssten nun in jedem Fall eine Meldung an das Transparenzregister vornehmen und anschließend ihre parallelen Einträge im Vereins- und Transparenzregister und in Einzelfällen selbst im Handelsregister pflegen – Fehler sind da vorprogrammiert, Mehraufwand sowieso. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die Reform bei den zahlreichen Vereinen in Deutschland nur auf wenig Gegenliebe trifft.

Kritik des Bundesrats: Mehraufwand und Gefahr von Fehlern

Auf die Seite der Vereine hat sich nun auch der Bundesrat gestellt. Er bemängelt vor allem den entstehenden Mehraufwand sowohl für die Vereine als auch für die Behörden sowie die erhöhte Gefahr von fehlerhaften Einträgen in Folge der Reform. Diese Nachteile könnten beseitigt werden, indem man die vielen existierenden Register in Deutschland besser miteinander vernetzen würde, so der Bundesrat. Als Vorbild könne dabei Österreich dienen, wo die Daten aus dem dortigen Firmen- und Vereinsregister vollautomatisch in das österreichische Transparenzregister übernommen werden. So könne man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Man verringere nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern auch die Wahrscheinlichkeit von fehlerhaften oder veralteten Registereinträgen.

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Kritik und Forderungen des Bundesrats

Weiterhin kritisiert der Bundesrat, dass NPOs zwar formell keine Gebühren für das Transparenzregister zahlen müssen, sie jedoch für eine tatsächliche Befreiung jährlich einen Antrag auf Gebührenbefreiung beim Bundesanzeiger Verlag stellen müssen. Auch dies verursache unnötigen Mehraufwand – gerade für kleine Vereine. Der Bundesrat fordert daher, dass der Bundesanzeiger Verlag künftig keine Gebührenbescheide mehr an NPOs versenden, sondern sie stattdessen automatisch von der Gebührenzahlung befreien soll.

Nachbesserungen aus Sicht der Vereine begrüßenswert

Wir finden es gut, dass sich der Bundesrat auf die Seite der Vereine stellt und Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Transparenzregisters fordert. Der bürokratische Aufwand ist nicht gerechtfertigt und ließe sich durch eine vollautomatisierte Lösung wie in Österreich leicht vermeiden. Dass der Staat im Schneckentempo digitalisiert, sollte nicht zum Nachteil der Zivilgesellschaft gereichen. Die Digitalisierungsfortschritte im Ausland, aber auch z.B. die geplante Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters ab 2024 und eines Stiftungsregisters ab 2026 in Deutschland sollten Ansporn genug für eine schnellere Digitalisierung auch des Registerwesens sein.

Stellungnahme des Bundesrates v. 26.03.2021, Drucksache 133/21

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Anwalt für Vereinsrecht & Verbandsrecht

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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