Im Jahr 2009 ist das aktuelle Gesetz zur Erbschaftsteuer in Kraft getreten. Im Dezember letzten Jahres wurde es vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Gestoßen hat sich das Gericht dabei an weitgehenden Steuerbefreiungen für Unternehmenserben. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Dieser soll an diesem Freitag im Bundestag debattiert werden.
Strengere Regeln für Betriebserbschaften
Kernpunkt der Reformen ist zum einen, dass nun auch für Betriebe ab 4 Beschäftigten die Lohnsummenregel gilt. Bisher war dies erst für Betriebe ab 20 Angestellten vorgesehen. Zudem enthält der Entwurf die vom BVerfG angemahnte Bedürfnisprüfung. Danach muss ein Erbe von mindestens 26 Millionen Euro Betriebsvermögen nachweisen, dass er zur Zahlung der Erbschaftsteuer auch aus seinem sonstigen Privatvermögen nicht in der Lage ist.
Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Erbschaftsteuer gibt es bei der Deutschen Industrie- & Handelskammer. Ob Unternehmer noch vor der voraussichtlichen Verabschiedung der Reform im Juli 2016 Maßnahmen wie eine vorgezogene Schenkung ergreifen sollten, kann unser Team aus dem Bereich Steuerrecht in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern.
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