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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Weitere Änderungen in Sicht

Auf dem Weg zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat sich die Koalition Presseberichten zufolge auf weitere Änderungen gegenüber ihrem ursprünglichen Gesetzesentwurf verständigt.

Demnach soll der zunächst geplante Steuerabzug in Höhe von 300 Euro pro Jahr für die Betreuung hilfsbedürftiger alter, kranker oder behinderter Menschen entfallen. Dafür habe man sich auf eine steuerfreie Aufwandspauschale von 420 Euro jährlich für ehrenamtlich Tätige geeinigt. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale solle von 1848 Euro auf 2004 Euro – statt auf die zunächst in Aussicht gestellten 2100 Euro – steigen. Kleinspenden sollen nunmehr bis zu einem Betrag von 200 Euro vereinfacht steuerlich Berücksichtigung finden. Die Vermögensausstattung von Stiftungen soll, verteilt über 10 Jahre, bis zu 1 Mio. Euro begünstigt werden.

Die wohl bedeutendste Korrektur des ursprünglichen Gesetzentwurfes betrifft aber den Katalog der gemeinnützigen Zwecke selbst: Er soll – anders als zunächst angedacht – nun doch nicht abschließender Natur sein, sondern für gesellschaftliche Veränderungen offen bleiben. Damit haben sich offenbar die zahlreichen Stimmen aus dem gemeinnützigen Sektor, die die ursprünglichen Pläne heftig kritisiert hatten, durchgesetzt.

Hinweis: Das Reformgesetz soll Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden. Danach ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Erst dann ist gewiss, was wirklich Gesetz ist und was nicht. Änderungen sind also immer noch möglich. Gemeinnützige Einrichtungen sollten sich für ihre Planungen daher nicht auf den bisherigen Stand der Dinge verlassen, sondern das endgültige Gesetz abwarten. Geplant ist jedenfalls weiterhin, das Gesetz rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft zu setzen.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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