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Pflichten der Emittenten von Finanzinstrumenten

Unternehmen, die sich über die Ausgabe von Aktien oder Schuldtiteln Geld am Kapitalmarkt besorgen, müssen meistens einen Informationsprospekt für Anleger veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung eines sogenannten Wertpapierprospektes ist es für Emittenten jedoch nicht getan. Es gelten einige weitere gesetzliche Folgepflichten, die ebenfalls dem Schutz der Anleger dienen.

Pflichten der Emittenten von Finanzinstrumenten

Verstöße gegen die BaFin-Meldepflicht können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Anleger müssen sich schnell und umfassend informieren können

Der Anlegerschutz in Deutschland umfasst sowohl den Individualschutz als auch den Schutz des gesamten Anlegerpublikums. Zu den Anlegerschutznormen gehören

  • die Regeln über die Rechnungslegung,
  • die Ad-hoc-Mitteilungspflichten sowie
  • das Insiderhandelsverbot.

Diese Vorschriften ermöglichen es den Teilnehmern am Kapitalmarkt, sich über Kapitalmarktprodukte und deren Emittenten umfassend und schnell zu informieren und sicherzustellen, dass niemand Vorteile aus Insiderinformationen zieht.

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen müssen veröffentlicht werden

Emittenten von Finanzinstrumenten sind dazu verpflichtet, Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, so bald wie möglich öffentlich bekannt zu geben. Eine verzögerte Veröffentlichung der Insiderinformation durch den Emittenten ist nur zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig, wenn die Geheimhaltung der Information sichergestellt ist und die Aufsichtsbehörde nachträglich informiert wird.

Director’s Dealings: Führungskräfte müssen Investition offen legen

Darüber hinaus unterliegen Emittenten Publizitätspflichten für „Eigengeschäfte von Führungskräften“ (sogenannte „Director’s Dealings“). Danach sind Personen, die beim Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen und in enger Beziehung stehende Personen verpflichtet, jedes Geschäft in

  • Anteilen des Emittenten,
  • Schuldtiteln,
  • damit verbundenen Derivaten und
  • sonstigen verbundenen Finanzinstrumenten

der BaFin sowie der Emittentin zu melden. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gern unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Emittierung von Wertpapieren sowie der Erfüllung der sich daraus ergebenden Folgepflichten.

Weiterlesen:
Prospekthaftung: BaFin-Billigung schließt Verantwortung des Emittenten nicht aus
Gesetzliche Anforderungen an die Emission von Wertpapieren

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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