Wer im Internet Waren vertreibt, muss nicht nur über seine eigenen Garantien, sondern zusätzlich auch über mögliche Herstellergarantien vollumfänglich informieren. Dies entschied das Landgericht Bochum im Streit mit einem eBay-Anbieter.
Händler ohne Herstellergarantie im Angebot
Konkret bot der Händler eine Apple-Watch an, über deren von Werk aus bestehende, auf ein Jahr beschränkte „Apple-Garantie“ er Kunden nicht informierte. Daraufhin klagte ein Mitbewerber, der die Herstellergarantie bei seinen Produkten angab und daher wesentliche Mehrarbeit im Hinblick auf seine Recherchepflichten in Kauf nehmen musste.
Händler müssen Garantien rechtlich prüfen
Onlinehändler müssen sich bei der Angabe von Garantien nicht nur über deren Inhalt als solche, sondern zudem über die erforderlichen Angaben zur Geltendmachung und die Anschrift des Garantiegebers informieren. Auch eine Prüfung, ob die vom Hersteller gegebenen Garantien den gesetzlichen Voraussetzungen genügen, muss vom Händler durchgeführt werden. Daher haben sich bisher viele Händler vor der Werbung mit Garantien gescheut, um im Fall von falschen Angaben nicht mit einer Abmahnung rechnen zu müssen. Dieser Praxis hat das Landgericht Bochum nun widersprochen.
Kunden müssen umfassend informiert werden
So sieht das Gericht bei Verkäufen an Endverbraucher eine vollumfängliche Informationspflicht seitens des Händlers vor. Eine schlichte Nicht-Angabe der Herstellergarantie genügt daher nicht mehr. Den Verkäufer treffe zudem eine aktive Nachprüfungspflicht, ob Herstellergarantien bestehen. Insgesamt müsse das Angebot des Onlinehändlers möglichst umfassende Informationen zum Produkt bereitstellen, um Verbraucher bestmöglich vor dem Vertragsschluss über alle kaufentscheidenden Punkte zu unterrichten.
Kein Angebot ohne Information zur Garantie für das Produkt
Durch das Urteil sind Onlinehändler nun zu Nachforschungen hinsichtlich Herstellergarantien und deren Anwendbarkeit im deutschen Vertriebsgebiet verpflichtet. Abmahnungen drohen folglich nicht mehr nur bei falschen, sondern auch bei insgesamt fehlenden Informationen zu den jeweiligen Garantien für das Produkt. Händler sollten sich umgehend zu den für sie geltenden Informationspflichten beraten lassen, um Haftungsrisiken ausschließen zu können. Gern unterstützen wir Sie dabei.
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