Onlinedienstleister aufgepasst!

Viele Onlineunternehmen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, den Endkunden an einen Anbieter zu vermitteln, wollen ihrer Dienstleistung einen Mehrwert verschaffen, indem sie auch die Zahlungsprozesse zwischen den Endkunden und den Anbietern abwickeln.

Zahlungsprozesse häufig erlaubnispflichtig

In diesem Dreiecksverhältnis kann allerdings das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einige Probleme verursachen, da diese Dienstleistungen staatlich beaufsichtigt werden und eine behördliche Erlaubnis erforderlich sein kann. Wer ohne erforderliche Erlaubnis solche Dienstleistungen anbietet, kann sich im Einzelfall sogar strafbar machen und muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen!

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Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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