Viele Onlineunternehmen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, den Endkunden an einen Anbieter zu vermitteln, wollen ihrer Dienstleistung einen Mehrwert verschaffen, indem sie auch die Zahlungsprozesse zwischen den Endkunden und den Anbietern abwickeln.
Zahlungsprozesse häufig erlaubnispflichtig
In diesem Dreiecksverhältnis kann allerdings das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einige Probleme verursachen, da diese Dienstleistungen staatlich beaufsichtigt werden und eine behördliche Erlaubnis erforderlich sein kann. Wer ohne erforderliche Erlaubnis solche Dienstleistungen anbietet, kann sich im Einzelfall sogar strafbar machen und muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen!