Zum 01.04.2009 tritt in Liechtenstein das neue Stiftungsrecht in Kraft.
Nach den Steuerhinterziehungsskandalen der jüngsten Vergangenheit hat das Fürstentum Liechtenstein sein Stiftungsrecht komplett reformiert. Das neue Gesetz tritt in Kürze in Kraft.
Die Novelle implementiert eine neue Systematik, die zwischen privat- und gemeinnützigen Stiftungen unterscheidet. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte. Hierdurch soll mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen werden. Für gemeinnützige Stiftungen wird eine Stiftungsaufsichtsbehörde geschaffen. Für privatnützige Stiftungen gilt diese Aufsicht jedoch nicht; lediglich das Auskunftsrecht der Begünstigten wird erweitert.
Neu geregelt werden auch die Stiftungsverwaltung (Foundation Governance) und der Schutz des Stiftungsvermögens. Durch das neue Gesetz sollen zum einen die Position und die Verantwortung des Stifters gestärkt, zum anderen soll Missbrauch vorgebeugt werden. Die in besondere Kritik geratene Form der „hinterlegten“ Stiftung, die nicht ins öffentliche Register eingetragen werden muss, wird jedoch beibehalten.
Den Gesetzestext finden Sie unter: http://www.llv.li/pdf-llv-gboera-abaenderung_pgr_2008220.pdf