Wertverlust durch Verwässerung der Marke
Bei Anmeldung einer neuen Marke überprüfen die Markenämter zumeist nicht, ob der Markenanmeldung im Register eingetragene Marken Dritter entgegenstehen. Daher kann es passieren, dass gleiche oder ähnliche Kennzeichen zu bereits registrierten Marken eingetragen werden. Das birgt die Gefahr, dass diese Marken nicht mehr voneinander unterschieden werden können und daher zu verwässern drohen. Fehlt es der Marke an Unterscheidungskraft, kann sie ihrer Funktion nicht mehr nachkommen und verliert so letztlich ihren Wert. Dabei ist die fehlende Unterscheidungskraft auch ein Löschungsgrund, der dazu führen kann, dass die Marke auf Antrag eines Dritten gänzlich gelöscht wird.
Verteidigung der Marke durch rechtzeitigen Widerspruch
Es obliegt daher dem Markeninhaber, seine Marke vor nachträglichen Anmeldungen ähnlicher oder gleicher Marken in den Registern zu schützen. Die Verteidigung einer Marke gegen die Anmeldung kollidierender Zeichen erfolgt im Wege des Widerspruchs. Allerdings ist die Frist zur Einlegung des Widerspruchs kurz bemessen. Rechtzeitig von der Anmeldung kollidierender Marken Kenntnis zu erlangen, ist für das fristgemäße Einlegen des Widerspruchs dringend erforderlich. Versäumt man die dreimonatige Widerspruchsfrist, bleibt nur noch ein kosten- und zeitintensives Löschungsverfahren vor den Zivilgerichten, um die Marke zu verteidigen.
Überwachung der Marke durch Watchdog-Service
Um von der Anmeldung gleicher oder ähnlicher Marken rechtzeitig Kenntnis zu erlangen, kann der Markeninhaber einen Watchdog-Service mit der laufenden Überwachung seiner Marke beauftragen. Der Watchdog-Service informiert den Markeninhaber über die Anmeldung möglicher kollidierender Marken, so dass der Markeninhaber schnell und durch angemessene Maßnahmen darauf reagieren kann.
Die Beurteilung, ob zwischen der neu angemeldeten Marke und der zu schützenden bereits eingetragenen Marke tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht, die zum Verlust der Unterscheidungskraft führen kann, übernimmt der Watchdog-Service allerdings nicht. Sie bleibt dem Markeninhaber selbst überlassen. Erhält der Markeninhaber entsprechende Meldungen, kann er diese auf ein tatsächliches Kollisionspotenzial prüfen lassen.
Beratung für den Schutz Ihrer Marke
Gerne unterstützen unsere Anwälte für Markenrecht Sie bei der Verteidigung Ihrer Marke. Sie erreichen uns per E-Mail (info@winheller.com) oder Telefon (069 / 76 75 77 80).
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