DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Markenschutz: Überwachung von Marken durch Watchdog-Services

Markenschutz: Überwachung von Marken durch Watchdog-ServicesUm eine Marke zu schützen, muss sie in einem nationalen oder internationalen Markenregister eingetragen werden. Doch mit der Eintragung der Marke ist es noch nicht getan. Zur Erreichung eines nachhaltigen Markenschutzes muss die Marke auch nach ihrer Eintragung vor kollidierenden Markenanmeldungen geschützt werden. Hierbei helfen Dienstleister zur Markenüberwachung, auch bekannt als Watchdog-Services.

Wertverlust durch Verwässerung der Marke

Bei Anmeldung einer neuen Marke überprüfen die Markenämter zumeist nicht, ob der Markenanmeldung im Register eingetragene Marken Dritter entgegenstehen. Daher kann es passieren, dass gleiche oder ähnliche Kennzeichen zu bereits registrierten Marken eingetragen werden. Das birgt die Gefahr, dass diese Marken nicht mehr voneinander unterschieden werden können und daher zu verwässern drohen. Fehlt es der Marke an Unterscheidungskraft, kann sie ihrer Funktion nicht mehr nachkommen und verliert so letztlich ihren Wert. Dabei ist die fehlende Unterscheidungskraft auch ein Löschungsgrund, der dazu führen kann, dass die Marke auf Antrag eines Dritten gänzlich gelöscht wird.

Verteidigung der Marke durch rechtzeitigen Widerspruch

Es obliegt daher dem Markeninhaber, seine Marke vor nachträglichen Anmeldungen ähnlicher oder gleicher Marken in den Registern zu schützen. Die Verteidigung einer Marke gegen die Anmeldung kollidierender Zeichen erfolgt im Wege des Widerspruchs. Allerdings ist die Frist zur Einlegung des Widerspruchs kurz bemessen. Rechtzeitig von der Anmeldung kollidierender Marken Kenntnis zu erlangen, ist für das fristgemäße Einlegen des Widerspruchs dringend erforderlich. Versäumt man die dreimonatige Widerspruchsfrist, bleibt nur noch ein kosten- und zeitintensives Löschungsverfahren vor den Zivilgerichten, um die Marke zu verteidigen.

Überwachung der Marke durch Watchdog-Service

Um von der Anmeldung gleicher oder ähnlicher Marken rechtzeitig Kenntnis zu erlangen, kann der Markeninhaber einen Watchdog-Service mit der laufenden Überwachung seiner Marke beauftragen. Der Watchdog-Service informiert den Markeninhaber über die Anmeldung möglicher kollidierender Marken, so dass der Markeninhaber schnell und durch angemessene Maßnahmen darauf reagieren kann.

Die Beurteilung, ob zwischen der neu angemeldeten Marke und der zu schützenden bereits eingetragenen Marke tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht, die zum Verlust der Unterscheidungskraft führen kann, übernimmt der Watchdog-Service allerdings nicht. Sie bleibt dem Markeninhaber selbst überlassen. Erhält der Markeninhaber entsprechende Meldungen, kann er diese auf ein tatsächliches Kollisionspotenzial prüfen lassen.

Beratung für den Schutz Ihrer Marke

Gerne unterstützen unsere Anwälte für Markenrecht Sie bei der Verteidigung Ihrer Marke. Sie erreichen uns per E-Mail (info@winheller.com) oder Telefon (069 / 76 75 77 80).

Weiterlesen:
5 Wege, Ihre Marke effektiv zu schützen
Eigene Markenrechte regelmäßig überprüfen!

Michael Rudolf Kissler

Rechtsanwalt Michael Rudolf Kissler berät als Of Counsel in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance, IT-Recht und Datenschutz. Zu seinen Mandanten gehören insbesondere FinTechs, Start-ups, mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *