Laut Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 27.11.2015 hat das Bundesfinanzministerium den Ländern einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der wesentliche hessische Forderungen zur Vermeidung von manipulierten Ladenkassen aufgreift.
Software zur Überprüfung der Kassensysteme
Der Gesetzesentwurf sieht vor, ein zertifiziertes Softwaresystem einzuführen, was die Überprüfung der Kassensysteme für die Finanzverwaltung vereinfacht. Ziel des Gesetzentwurfes ist, 10 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen zu generieren. Dabei soll die Softwarelösung den Finanzbehörden eine „unangekündigte Kassennachschau“ ermöglichen. Was hinter diesem Begriff steckt, wurde bislang jedoch nicht erörtert. Zu hoffen bleibt, dass die neuen „Kassentrojaner“ zu einer höheren Steuergerechtigkeit führen und die Kosten für die neuen Softwaresysteme nicht einseitig auf die Betriebe abgewälzt werden.
Einnahmen zu niedrig erklärt
Für Ladenkassenbenutzer, die bisher ihre Einnahmen durch Manipulation der Kasse nach unten „korrigiert“ haben stellt sich nach der geplanten Einführung der neuen Kassensysteme ein erhebliches Problem, da die bislang zu niedrig erklärten Einnahmen durch die neuen Kassensysteme in unerwartete Höhen steigen können. In diesem Fall stellt sich natürlich die Frage, warum in den Jahren zuvor die Einnahmen ungleich geringer ausgefallen sind.
In diesem Fall sollte die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden, da eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung grundsätzlich geeignet ist, die gewerbliche Zuverlässigkeit der Kassennutzer infrage zu stellen. Das könnte gegebenenfalls zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen. Ein Schreckensszenario für alle Restaurant- und Ladenbesitzer.
Frühzeitig beraten lassen
Sie haben bereits Post vom Finanzamt oder möchten Ihre Steuererklärung überprüfen lassen? Gerne unterstützen wir Sie bei steuerlichen Fragen rund um das neue Kassensystem. Wir prüfen gegebenenfalls auch, ob die Abgabe eine Selbstanzeige ratsam ist.
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Tags: Finanzamt, Selbstanzeige, Steuererklärung