Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat in seiner Schriftenreihe „Der aktuelle Tipp“ einen Leitfaden für Vereine in Bezug auf die Zahlung von Pauschalen an ihre Vorstände verfasst.
In der Broschüre wird der Unterschied zwischen einer Tätigkeitsvergütung (z.B. per Ehrenamtspauschale) und dem bloßen Ersatz von Aufwendungen verdeutlicht. Es wird anhand von Beispielen erläutert, dass die Zahlung einer Pauschale an Vereinsvorstände den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechtes widersprechen kann, bei korrekter Satzungsgestaltung Pauschalzahlungen aber auch durchaus zulässig sein können.
Als Grundsatz gilt: „Eine Pauschale zur Vergütung von Tätigkeiten ehrenamtlicher Vereinsvorstände ist bei gemeinnützigen Organisationen unzulässig.“ Allerdings ist es zulässig, Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Porto, Telefonkosten etc.) – ggf. auch in pauschalierter Form – zu erstatten.
Hinweis: Der „Aktuelle Tipp“ bietet einen guten Überblick zum problematischen Thema der Vorstandsvergütung bei gemeinnützigen Einrichtungen. Eine fundierte Satzungsgestaltung ersetzt er freilich nicht. Bis zum 31.12.2010 bleibt gemeinnützigen Organisationen Zeit für eine Satzungsüberarbeitung (vgl. auch Nonprofitrecht aktuell 10/2009).