Kryptowährungen im Nachlass: Leitfaden für Testamentsvollstrecker

Geschäftsleute laufen durch einen Flur

Der Nachlass ist gesichtet, das Testamentsvollstreckerzeugnis liegt vor. Plötzlich taucht in den Unterlagen des Erblassers ein Hardware-Wallet auf, ein Zettel mit 24 merkwürdigen englischen Wörtern oder ein Kontoauszug mit Überweisungen an eine Kryptobörse. Spätestens jetzt wird klar: Zum Nachlass gehören Kryptowerte. Für viele Testamentsvollstrecker ist das Neuland und ein Bereich, in dem Fehler schnell teuer oder sogar unumkehrbar werden.

Dieser Beitrag erklärt, wie Sie als Testamentsvollstrecker Zugriff auf Kryptovermögen erhalten, welche Pflichten Sie dabei treffen und warum Sie von Anfang an einen sauberen Herkunftsnachweis aufbauen sollten.

Kryptowährungen sind Nachlassvermögen und damit Ihre Aufgabe

Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte sind vererblich und fallen mit dem Erbfall in den Nachlass. Als Testamentsvollstrecker haben Sie den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und ordnungsgemäß abzuwickeln (§§ 2203 ff., 2205 BGB). Das gilt für Kryptowerte genauso wie für das Bankkonto oder die Eigentumswohnung – nur dass hier niemand eine Sperrmitteilung schickt und kein Institut von sich aus auf Sie zukommt.

Zwei Besonderheiten machen Kryptovermögen dabei so heikel:

Erstens: Wer den privaten Schlüssel kontrolliert, kontrolliert das Vermögen. Verwahrt man Kryptoassets in der eigenen Wallet, gibt es keine Bank, die eine Fehlüberweisung zurückholt, und keinen Kundenservice, der ein vergessenes Passwort zurücksetzt. Geht der Zugang verloren, ist das Vermögen faktisch unwiederbringlich dahin – ein Haftungsrisiko, das Sie ernst nehmen sollten.

Zweitens: Kryptowerte sind hochvolatil. Zwischen Erbfall und Verwertung können erhebliche Wertschwankungen liegen. Die ordnungsgemäße Verwaltung kann es daher gebieten, zügig zu handeln und Sicherungs- oder Verwertungsentscheidungen zu dokumentieren.

Schritt 1: Bestandsaufnahme – wo liegen die Kryptowerte überhaupt?

Kryptovermögen liegt typischerweise an einem von zwei Orten – und das Vorgehen unterscheidet sich grundlegend:

Verwahrung bei einer Kryptobörse (Custodial)

Viele Anleger halten ihre Kryptowerte auf Plattformen wie Coinbase, Kraken, Bitpanda oder Bison. Hier ähnelt die Lage einem Bankkonto: Die Börse verwahrt die Werte, und Sie können sich als Testamentsvollstrecker legitimieren.

Hinweise auf Börsenkonten finden Sie in Kontoauszügen (SEPA-Überweisungen an die Plattform), E-Mail-Postfächern, Steuerunterlagen oder Browser-Lesezeichen des Erblassers. Kontaktieren Sie die Börse über deren Support- bzw. Nachlassabteilung. Verlangt werden üblicherweise:

  • Sterbeurkunde
  • Testamentsvollstreckerzeugnis bzw. Erbschein (bei ausländischen Anbietern häufig mit beglaubigter Übersetzung oder Apostille)
  • Identitätsnachweis des Testamentsvollstreckers

Die Bearbeitung dauert je nach Anbieter Wochen bis Monate. Beginnen Sie früh.

Selbstverwahrung (Non-Custodial)

Anspruchsvoller wird es, wenn der Erblasser seine Kryptowerte selbst verwahrt hat – etwa auf einem Hardware-Wallet (kleine USB-ähnliche Geräte von beispielsweise Ledger oder Trezor), in einer Wallet-App oder schlicht als notierte Zugangsdaten. Hier gibt es keinen Anbieter, an den Sie sich wenden können. Entscheidend ist die sogenannte Seed Phrase (auch Recovery Phrase): eine Liste von meist 12 oder 24 englischen Wörtern, mit der sich das Wallet vollständig wiederherstellen lässt.

Suchen Sie systematisch nach:

  • Hardware-Wallets in Schreibtischen, Safes und Bankschließfächern
  • handschriftlichen Wortlisten, Metallplatten mit eingestanzten Wörtern
  • Passwort-Managern und verschlüsselten Dateien
  • Hinweisen im Testament oder in einem digitalen Nachlassverzeichnis

Wichtig: Die Seed Phrase ist das Vermögen. Wer sie kennt, kann jederzeit über sämtliche Werte verfügen. Behandeln Sie sie wie Bargeld in Millionenhöhe: keine Fotos, keine Kopien in Cloud-Diensten, keine Eingabe auf Webseiten.

Schritt 2: Kryptowerte sichern – aber richtig

Bevor Sie irgendetwas übertragen oder verkaufen, gilt: dokumentieren und sichern.

  1. Bestand dokumentieren:
    Halten Sie fest, welche Wallets und Börsenkonten existieren, welche Kryptowerte in welcher Höhe vorhanden sind und – wichtig für die Erbschaftsteuer – welchen Kurswert sie am Todestag hatten.
  2. Zugriff kontrolliert herstellen:
    Ziehen Sie für den technischen Zugriff im Zweifel einen vertrauenswürdigen Sachverständigen hinzu. Gerade bei größeren Beständen empfiehlt es sich, die Werte auf ein neu eingerichtetes, ausschließlich vom Testamentsvollstrecker kontrolliertes Wallet zu transferieren, dessen Seed Phrase sicher (etwa notariell oder im Schließfach) verwahrt wird.
  3. Betrugsgefahr ernst nehmen:
    Um Krypto-Nachlässe hat sich eine regelrechte Betrugsindustrie entwickelt. Seriöse Stellen fragen niemals nach der Seed Phrase – weder „Wallet-Support“, noch angebliche „Recovery-Dienste“, die sich per E-Mail melden. Jede Aufforderung, die Wortliste irgendwo einzugeben, ist ein Alarmsignal.

Schritt 3: Krypto-Herkunftsnachweis – warum Sie ohne ihn nicht weiterkommen

Und damit zum Punkt, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird: Spätestens wenn Sie die Kryptowerte verkaufen und den Erlös auf ein Nachlasskonto auszahlen wollen, brauchen Sie einen Krypto-Herkunftsnachweis (Source of Funds / Source of Wealth). Warum?

Geldwäscherecht macht die Herkunft zur Eintrittskarte

Kryptobörsen und Banken sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Sie müssen bei auffälligen oder größeren Transaktionen die Herkunft der Mittel klären. Kryptowerte gelten dabei regulatorisch als Hochrisikobereich. Die Folge in der Praxis:

  • Börsen verlangen vor der Auszahlung größerer Beträge Nachweise, woher die eingezahlten bzw. verwahrten Kryptowerte stammen.
  • Banken stellen bei Eingängen von Kryptobörsen auf dem Nachlasskonto Rückfragen – und frieren Zahlungen im Zweifel ein oder lehnen sie ab. Es sind Fälle bekannt, in denen Konten wegen ungeklärter Kryptoerlöse gekündigt wurden.

Ohne Dokumentation stehen Sie dann mit einem sechsstelligen Betrag da, den kein Institut annehmen will. Der Herkunftsnachweis ist also keine Förmelei, sondern die Voraussetzung dafür, dass aus Kryptowerten verteilbares Nachlassvermögen wird.

Was als Herkunftsnachweis dient

Sammeln und sichern Sie deshalb von Anfang an:

  • Kaufbelege und Transaktionshistorien der Börsen (als CSV/PDF exportieren, bevor Konten geschlossen werden!)
  • Kontoauszüge des Erblassers, die die Einzahlungen an Börsen zeigen
  • Wallet-Adressen und Transaktionsverläufe – die Blockchain selbst ist ein öffentliches Register; mit den Adressen lässt sich die Historie lückenlos belegen
  • Steuererklärungen des Erblassers, in denen Kryptogewinne deklariert wurden
  • Ihr Testamentsvollstreckerzeugnis und die Nachlassdokumentation als Nachweis, dass die Werte aus einer Erbschaft stammen

Der Erbfall selbst ist ein legitimer Herkunftsgrund – aber nur, wenn Sie die Kette belegen können: Erblasser hat erworben → Werte fielen in den Nachlass → Testamentsvollstrecker hat verwertet.

Auch das Finanzamt fragt nach der Krypto-Herkunft

Der Herkunftsnachweis hat eine zweite Dimension: die steuerliche.

  • Erbschaftsteuer:
    Kryptowerte gehören mit ihrem Kurswert zum Todestag in die Erbschaftsteuererklärung. Ohne saubere Bestandsdokumentation ist eine korrekte Bewertung kaum möglich.
  • Einkommensteuer:
    Veräußert der Erbe (oder der Testamentsvollstrecker für die Erben) Kryptowerte innerhalb der einjährigen Haltefrist, kann ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegen – wobei den Erben die Anschaffungszeitpunkte und -kosten des Erblassers zugerechnet werden. Ohne Kaufbelege lassen sich Haltefristen und Anschaffungskosten nicht nachweisen; das Finanzamt schätzt dann im Zweifel zu Lasten der Erben.

Checkliste für Testamentsvollstrecker und Kryptowerte

  1. Nachlass systematisch auf Krypto-Hinweise durchsuchen (Kontoauszüge, E-Mails, Geräte, Unterlagen)
  2. Nichts überstürzen: keine Seed Phrase eingeben, keine Transfers ohne Dokumentation
  3. Bestand und Todestagskurse dokumentieren
  4. Bei Börsen mit Sterbeurkunde und Testamentsvollstreckerzeugnis legitimieren
  5. Selbstverwahrte Bestände sachverständig sichern, ggf. auf ein neues, kontrolliertes Wallet übertragen
  6. Herkunftsnachweise sammeln: Transaktionshistorien exportieren, Kontoauszüge und Steuerunterlagen sichern
  7. Steuerliche Pflichten prüfen (Erbschaftsteuer, § 23 EStG)
  8. Jeden Schritt dokumentieren – zur eigenen Absicherung gegenüber den Erben

Beratung bei Testamentsvollstreckung mit Kryptowerten

Kryptowährungen im Nachlass sind kein Grund zur Panik, sondern ein Grund zur Sorgfalt! Wer als Testamentsvollstrecker strukturiert vorgeht, die Zugänge sichert und von Beginn an eine lückenlose Herkunfts- und Bewertungsdokumentation aufbaut, wickelt auch diesen Nachlassteil rechtssicher ab. Wer improvisiert, riskiert blockierte Auszahlungen, steuerliche Nachteile und im schlimmsten Fall den Totalverlust des Vermögens.

Sie sind Testamentsvollstrecker und im Nachlass befinden sich Kryptowerte? Wir unterstützen Sie bei der Sicherung, der Kommunikation mit Börsen und Banken, der Erstellung des Herkunftsnachweises, der Rekonstruktion von Transaktionsdaten sowie der steuerlichen Abwicklung. Kommen Sie für ein unverbindliches Angebot auf uns zu.

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Porträt vom Autor

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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