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Kryptogewinne: Was tun bei behördlichen Ermittlungen und Strafverfahren?

Ermittlungen bei Krypto-SteuerhinterziehungVorwurf der Steuerhinterziehung

Weiterhin investieren viele Menschen in Kryptowährungen. Einige realisieren durch klugen An- und Verkauf erhebliche Gewinne. An der hohen Volatilität von Bitcoin und Altcoins hat sich auch in den letzten Monaten nichts geändert.

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, dass die Finanzämter nicht in der Lage wären, Inhabern von Bitcoins und anderen Kryptowährungen „auf die Schliche zu kommen“, wenn sie Gewinne nicht versteuern, mehren sich in unserer Kanzlei Fälle, in denen der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht. Zumeist werden die Finanzämter hellhörig, wenn größere Geldsummen wieder zurück ins Finanzsystem gebracht werden.

Behörden finden Wallets und Transfers – Was tun?

Es trifft zwar zu, dass die Steuerfahndung in vielen Fällen diese unentdeckten Einkunftsquellen noch nicht im Blick zu haben scheint und dass diese Vorgänge nur schwer aufzudecken und damit nachzuweisen sind. Dies ändert jedoch nichts daran, dass – wie auch in anderen Fällen ohne Kryptowährungsbezug – immer wieder durch unglückliche Zufälle ein Verdacht der Steuerhinterziehung entsteht, der die Steuerfahndung zu Ermittlungsmaßnahmen berechtigt. Ergebnisse dieser Ermittlungen sind meistens die Aufdeckung von Wallets und vollständigen Transferlisten.

Sobald die Beschuldigten von Ermittlungen (durch ein Schreiben oder eine Hausdurchsuchung) erfahren, ist es zumeist zu spät für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Allerdings sollten die Beschuldigten dann von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und unverzüglich einen Steuerstrafverteidiger zu Rate ziehen, der eine Verteidigungsstrategie entwickelt.

Selbstanzeige führt zu Straffreiheit

Betroffene einer Ermittlung müssen im Einzelfall entscheiden, welche Verteidigungsstrategie die richtige ist. Ist hingegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet – oder nicht für alle betroffenen Jahre – kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Eine solche führt – sofern sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt werden – zur Straffreiheit.

Ob aufgrund der Selbstanzeige Steuern zu zahlen sind, kann dann mit dem Finanzamt diskutiert werden. In einigen Fällen ist es uns schon gelungen, die Steuerlast auf null zu reduzieren.

Frühzeitige Beratung verhindert unangenehme Maßnahmen

Ohne Klärung mit dem Finanzamt besteht immer die Gefahr von unangenehmen Vorgängen wie

  • Festnahme,
  • Durchsuchung,
  • Kontosperrung,
  • Ausreisesperre,
  • Befragung von Nachbarn, Freunden oder Familienmitgliedern.

Ob eine Klärung mit dem Finanzamt auch in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist, besprechen wir gerne mit Ihnen. Auch bei bereits laufenden Ermittlungen stehen wir Beschuldigten mit der richtigen Verteidigung zur Seite. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu!

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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