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WINHELLER-Komplettlösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Pauschalpreis

WINHELLER-Komplettlösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Pauschalpreis

Die Frist zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) in nationales Recht ist am 17.12.2021 abgelaufen. Nach dieser Richtlinie müssen zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ein System zur Meldung von Hinweisen auf Verstöße vorhalten können. Wir hatten dazu in einem früheren Blogbeitrag ausführlich berichtet.

WINHELLER bietet ab sofort die digitalisierte rechtssichere Umsetzung des kommenden Hinweisgeberschutzgesetzes an.

Trotz fehlender Umwandlung in nationales Recht können Bußgelder drohen

Auch wenn die bisherige Bundesregierung die EU-Richtlinie bis zum 17.12.2021 nicht in nationales Recht umgewandelt hat, wird das Hinweisgeberschutzgesetz in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet. Aktuell besteht insofern ein rechtsfreier Raum, und es ist umstritten, ob solch eine Richtlinie auch ohne nationale Umsetzung unmittelbare Wirkung entfalten kann.

Unternehmen sollten nicht länger zögern und zügig ein funktionales sowie sicheres Meldesystem implementieren, um nicht Gefahr zu laufen, mit hohen Bußgeldern belegt zu werden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern unterfallen nach derzeitigem Stand ab Dezember 2023 gleichermaßen dem Hinweisgeberschutzgesetz und sollten sich daher ebenfalls frühzeitig mit einem funktionierenden Meldesystem auseinandersetzen.

IT-gestütztes Hinweisgebersystem zum fairen Pauschalpreis

WINHELLER hat daher für Unternehmen ein maßgeschneidertes Paket zur Implementierung und zum Betrieb eines Hinweisgeberschutzsystems entwickelt.

Im Rahmen der hierzu erforderlichen Rechtsberatung bietet WINHELLER ab sofort u.a. ein fertiges, IT-gestütztes Melde- und Hinweisgebersystem an, welches ressourcenschonend und jederzeit erreichbar die Anonymität Ihrer Hinweisgeber sicherstellt und zudem mit der Funktion eines Ombudssystems unterlegt werden kann. Sprechen Sie unsere Experten für ein unverbindliches Angebot jederzeit an!

Weiterlesen:
Ab 17.12.2021 Hinweisgebersystem für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtend
Hinweisgebersystem, Whistleblowing und Ombudsperson

Dr. Constantin Goette

Rechtsanwalt Dr. Constantin Goette berät an den Standorten Frankfurt am Main und München im Bereich Gesellschaftsrecht und ist auf Corporate Governance, Organhaftung und Compliance spezialisiert.

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