Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kommt Mitte Dezember 2021: Empfindliche Bußgelder drohen
Erinnern Sie sich an die DSGVO und die damit verbundenen Pflichten bzw. Konsequenzen?
Jetzt kommt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und bringt ähnlich weitreichende Verpflichtungen mit sich – sowie mögliche hohe Bußgelder. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da nur noch wenig Zeit bleibt. Die Regelungen gelten unmittelbar ab dem 17.12.2021.
EU-Richtlinie muss nun umgesetzt werden
Zur Erinnerung: Durch die von der EU im Jahr 2019 erlassene sog. Whistleblower-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) sollen Hinweisgeber (Whistleblower) zukünftig verstärkt animiert werden, Missstände bzw. Rechtsverstöße innerhalb von Unternehmen bzw. Behörden oder Kommunen aufzudecken. Ziel ist ein verbesserter Schutz der Hinweisgeber vor Sanktionen wie Entlassungen und Schadensersatzansprüchen.
Die Mitgliedstaaten sind dabei verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Im geplanten HinSchG ist unter anderem geregelt, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeitern (diese Regelung gilt bereits direkt ab dem 17.12.2021) bzw. ab 50 Mitarbeitern (dieser Schwellenwert gilt ab dem 17.12.2023) sichere interne Hinweisgeberkanäle etablieren und betreiben müssen, über die vertrauliche Meldungen zu etwaigen Gesetzesverstößen o.ä. gemeldet werden können. Die Missachtung dieser Anforderungen kann zu empfindlichen Bußgeldern, aber auch zu wirtschaftlichen Risiken oder Reputationsschäden führen, was oftmals noch gravierender ist.
Das heißt: Sie müssen bis zum 17.12.2021 diesem Zeitpunkt bereits ein Hinweisgebersystem entwickelt haben und ab dann betreiben!
Die Implementierung ist zwar vorerst nur verpflichtend für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sollten jedoch ebenso bereits jetzt aktiv werden. Zudem kann ein Hinweisgebersystem auch für Unternehmen unter dieser Schwelle äußerst sinnvoll sein und ist für eine funktionierende Compliancekultur sogar unabdingbar. Hier haben wir für Sie zusammengefasst, was ein Hinweisgebersystem ist und welche Vorteile es auch für kleinere Unternehmen bringt.
Zu dem Thema haben wir bereits Anfang des Jahres einen ausführlichen Blogbeitrag verfasst, in dem Sie weitergehende Informationen, insbesondere zum Inhalt des geplanten Gesetzes, nachlesen können.
WINHELLER berät zum Hinweisgeberschutz
Gern unterstützen wir Sie bei der Etablierung geeigneter sicherer interner Meldekanäle. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch eine interne Hinweisgeberrichtlinie zu implementieren, sodass die Mitarbeiter u.a. Informationen bzw. Anweisungen zum Umgang mit dem Hinweisgebersystem und zu meldewürdigen Zuständen erhalten. Kommen Sie für ein unverbindliches Angebot gern auf uns zu.
Sie erreichen uns über 069 / 76 75 77 80 oder info@winheller.com. Unsere Experten Dr. Constantin Goette, Philipp J. Barring und Sandra Maurer stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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