DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Kapitalerhöhung durch Aufstockung eines Geschäftsanteils

Im ersten Newsletter dieses Jahres wurde das Urteil des OLG Köln besprochen, wonach bei Kapitalerhöhungen auch bei Volleinzahlung des nicht erhöhten Geschäftsanteils mindestens ein Viertel des Erhöhungsbetrages einzuzahlen ist.

Ein Alleingesellschafter wollte den einzigen volleingezahlten Geschäftsanteil und damit das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 50.000 auf EUR 100.000 erhöhen, allerdings ohne eine weitere Einzahlung zu leisten. Dem hat nun der BGH eine Absage erteilt und damit die Entscheidung des OLG bestätigt.

Die Leistungspflicht des Übernehmers knüpfe schon dem Gesetzeswortlaut nach an die übernommene Einlagepflicht, nicht an den erhöhten Geschäftsanteil insgesamt an. Ferner entspreche es dem Wesen der Kapitalerhöhung, dass sie zu einer Erweiterung der Haftungsmasse führe. Nicht zuletzt ziele die Ermöglichung der Erhöhung des Nennbetrags eines bestehenden Geschäftsanteils nicht darauf ab, dem Übernehmer Zahlungserleichterung gegenüber einer Kapitalerhöhung durch Bildung neuer Geschäftsanteile zu verschaffen.

Hinweis: Damit dürfte der Fall für die Praxis entschieden sein. Eine Gesellschaft, die ihr Stammkapital erhöhen möchte, ohne dass ihre Gesellschafter zusätzliche Zahlungen oder Einlagen leisten, ist auf die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln verwiesen.

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab ist für WINHELLER überwiegend im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Erbrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *