Die Insolvenz der einstmals führenden Bitcoin Börse Mt. Gox führte nicht nur zur Festnahme des ehemaligen CEOs in Japan, sondern auch zu einer Entscheidung über den zivilrechtlichen Status von Bitcoin. So hat der Tokyo District Court geurteilt, dass es nicht möglich sei, Eigentum an Bitcoin zu haben.
Kein Eigentum an Bitcoin möglich
Geklagt hatte ein japanischer Gläubiger der insolventen Börse. Er verlangte die Herausgabe von 458 Bitcoin, die er noch auf der Plattform gehalten hatte. Richter Masumi Kurachi wies die Klage jedoch mit dem Hinweis ab, dass Bitcoin keine physische Präsenz in der Welt besitzt. Dabei bezieht sich das Gericht auf Artikel 85 des Civil Code der besagt, „The term ‚Things‘ as used in this Code shall mean tangible things“. Somit ist auch kein Besitz im Sinne des Artikels 180 Civil Code möglich. Dies ist jedoch, ebenso wie im deutschen BGB, generelle Voraussetzung für den Erwerb von Eigentum.
Die Entscheidung des japanischen Gerichts hat über den konkret entschiedenen Fall hinaus Bedeutung für alle Anleger von Mt. Gox. Diese sind nun vollständig auf den Insolvenzverwalter und dessen Entscheidung über die Verteilung der Insolvenzmasse angewiesen. Dem Insolvenzverwalter obliegt auch die Entscheidung, ob Gläubiger in Bitcoin oder einer staatlichen Währung ausgezahlt werden.
Zivilrechtlicher Status in Deutschland noch unklar
Der Fall zeigt exemplarisch, welche rechtlichen Probleme Bitcoin aufwerfen. Auch in Deutschland ist Eigentum nur an Sachen möglich. Diese sind jedoch gemäß § 90 BGB ausschließlich körperliche Gegenstände. Geistiges Eigentum wie Urheberrechte oder Patente sind in Spezialgesetzen geregelt. Bitcoin fällt jedoch unter keines von diesen. Sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten um Ansprüche rund um Bitcoin kommen, müssten auch deutsche Gerichte rechtliches Neuland betreten. In diesem Fall steht unser Team auch in diesem Bereich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
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